Lärm, Schimmel, Schäden: So hoch kann die Mietminderung ausfallen
Ob Lärm, Feuchtigkeitsschäden oder Heizungsausfall: In Mietwohnungen können Mängel den Wohnkomfort erheblich beeinträchtigen. Mieter haben in vielen Fällen das Recht auf eine Mietminderung - doch wie viel?
Wann ist eine Mietminderung gerechtfertigt?
Laut deutschem Mietrecht (§ 536 BGB) ist eine Mietminderung dann gerechtfertigt, wenn ein erheblicher Mangel den Wohnwert mindert und die Nutzung der Mietsache beeinträchtigt. Der Vermieter ist in solchen Fällen verpflichtet, den Mangel zu beheben; bleibt dies aus, kann die Miete reduziert werden. Hier finden sich häufige Mängel und Beispiele, wie viel Minderung in vergleichbaren Fällen erreicht wurde, je nach Situation und Gerichtsbeschluss.
Schimmelbefall
Bei Schimmel handelt es sich oft um schwerwiegende Schäden, die die Gesundheit beeinträchtigen können. Je nach Ausmaß des Befalls und Lage (z.B. im Schlafzimmer) sind Minderungen von 30-100 Prozent möglich, so der Mieterhilfe e.V..
Wird die Wohnqualität durch Baulärm beeinträchtigt, etwa bei einer nahe gelegenen Großbaustelle, sind Minderungen von zehn bis 50 Prozent üblich, je nach Verursachung des Lärms sowie der Häufigkeit während Ruhezeiten, so Immo Scout 24.
Feuchtigkeitsschäden wie nasse Wände oder undichte Dächer berechtigen nach Mietminderungstabelle 2024, eine Minderung zwischen zehn bis 100 Prozent, abhängig von der Beeinträchtigung der Nutzung der Räume.
Ein Heizungsausfall, vor allem in den kalten Monaten, stellt einen erheblichen Mangel dar. Bei Totalausfall kann eine Minderung um bis zu 100 Prozent gerechtfertigt sein. Laut Immowelt ist eine Mietminderung zwischen fünf bis 40 Prozent in Regel üblich je nach Temperatur in der Wohnung.
Eine Mietminderung bei einem Warmwasserausfall, ist abhängig von Zeitraum und Jahreszeit. Bei fehlender Warmwasserversorgung zwischen 22 und 7 Uhr, kann laut mietrecht.com die Minderungsquote bei bis zu 7,5 Prozent liegen. Im Winter jedoch bis 70 Prozent.
Ein Schädlingsbefall, etwa durch Ratten oder Mäuse, der aufgrund baulicher Mängel entstanden ist, kann es laut Mietminderungstabelle bei Rattenbefall zu einer 80 Prozentigen Minderung kommen und bei einer Mäuseplage sogar bis zu 100 Prozent in Stadtwohnungen.
Ist der Zugang zur Wohnung oder zu einem Stellplatz beeinträchtig, hängt die Minderungsquote von verschiedenen Faktoren ab. Wird ein Parkplatz oder eine Garage ständig und immer wieder zugeparkt, kann dies laut mietminderung.org zu einer Minderung von bis zu 100 Prozent kommen. Ein häufig defekter Fahrstuhl führt laut Tabelle zu einer Minderungsquote von 20 Prozent.
Wenn die Müllabfuhrkosten in den Nebenkosten enthalten sind, muss der Vermieter sicherstellen, dass eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung durch das Bereitstellen von Mülltonnen gewährleistet ist. Fehlt die Mülltonne, ist der Mieter berechtigt, die Miete um fünf Prozent zu mindern, so Rechtsanwälte Horstmann.
Redaktion finanzen.net
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