Bewerbungstipps

Ein ehrlicher Lebenslauf ist Gold wert - denn diese Folgen drohen bei Lügen im Bewerbungsprozess

04.04.22 23:24 Uhr

Ein ehrlicher Lebenslauf ist Gold wert - denn diese Folgen drohen bei Lügen im Bewerbungsprozess | finanzen.net

Der Grat zwischen einer positiven Formulierung und einer Lüge ist schmal. Wird er im Bewerbungsprozess aber erst einmal überschritten, kann sogar eine Gefängnisstrafe drohen.

Anstatt vier Jahre Berufserfahrung in der vom potenziellen Arbeitgeber gewünschten Position sind es nur zwei, anstelle des erforderlichen Doktors ist es nur ein Diplom oder Master, und ein Zeugnis gab es eigentlich auch nicht beim letzten Job - da kommt der Ein oder Andere schon mal auf den Gedanken, seine Qualifikationen zu schönen oder sogar entsprechende Dokumente gänzlich zu fälschen. Immerhin haben wirtschaftspsychologische Studien wie die der Universität Osnabrück aus dem Jahr 2013 herausgefunden, dass Menschen mit Führungserfahrung gar nicht unbedingt besser als alle anderen für eine Position oben in der Hierarchie geeignet sind.

Was ist Lüge, was noch positive Formulierung?

Dennoch sollten exzessive Schönungen am Lebenslauf wie etwa Lügen oder sogar Dokumentenfälschungen unbedingt unterlassen werden - Personaler sind nämlich dazu ausgebildet, solche Tatbestände aufzudecken. Und das kann dann schwerwiegende Folgen haben.

Aber wo liegt eigentlich die Grenze zwischen einer harmlosen Übertreibung und einer unangemessenen Lüge oder Fälschung?

Wichtig ist, dass eine bewusste Falschdarstellung nicht maßgebend für die Zusage der Bewerbung ist: Denn kommt nach Eintritt des neuen Angestellten eine Lüge oder sogar die Fälschung eines Dokuments, welches ausschlaggebend für die Zusage war, ans Licht, so liegt nach § 123 BGB eine arglistige Täuschung vor.

Auf Grundlage der arglistigen Täuschung darf der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag anfechten, was auch nach Ablauf der Probezeit zu einer fristlosen Kündigung führen kann.

Strafrechtliche Verfolgung von Fälschungen

Ficht der Arbeitgeber auf Grundlage der arglistigen Täuschung den Vertrag an, so entscheidet das Gericht nicht nur über die fristlose Kündigung des Angestellten, sondern auch über eine mögliche Schadenersatzzahlung beziehungsweise Rückzahlung des Gehalts durch selbigen. Das kann schon nach einem kurzen Arbeitsverhältnis zu sehr hohen Summen führen, die der gekündigte Angestellte dem Arbeitgeber schuldet.

Besonders hoch können Strafen für gefälschte Zeugnisse oder Dokumente ausfallen - denn hierbei handelt es sich um Zeugnis-/Urkundenfälschung nach § 267 StGB, was je nach Schweregrad ebenfalls zu einer Geld- oder sogar zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren führen kann.

Alternative zur Schönung

Da Ehrlichkeit immer die beste Grundlage ist, empfiehlt es sich, auch auf "harmlose" Schönungen zu verzichten. Ersetzt werden können sie durch Formulierungen wie: "Der kurze Einblick, den ich in die Arbeit mit […] hatte, motiviert mich sehr, mich an meinem nächsten Arbeitsplatz intensiv in das Thema einzuarbeiten." Oder: "Obwohl meine Erfahrung mit […] noch nicht ausgebaut ist, habe ich immer gerne in diesem Bereich gearbeitet. Ich freue mich darauf, meine Fähigkeiten darin auszubauen."

Mit diesen Worten signalisiert ein Bewerber Ehrlichkeit und Offenheit sowie die Motivation, sich im neuen Job zu bemühen und einzubringen. Das kommt in der Regel gut bei Personalern an - und der Bewerber steht am neuen Arbeitsplatz keinen Aufgaben gegenüber, denen er möglicherweise nicht gewachsen ist.

Redaktion finanzen.net

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