Bewerbungsfotos - Auch heute noch ein Ausschlusskriterium
Gehört ein Bewerbungsfoto auch heute noch in eine Bewerbung, oder kann es weggelassen werden? Allgemein gilt, dass ein der Bewerbung angehängtes Foto heute keine Pflicht mehr darstellt. Das heißt, der Bewerber kann freiwillig ein Bewerbungsfoto anhängen, doch dann darf es auch als Ausschlusskriterium verwendet werden.
Bewerbungsfoto - Ja oder Nein?
Vor einigen Jahren haben Bewerber gelernt, dass zur Komplettierung der Bewerbungsunterlagen ein Foto beigelegt wird. Dieses wurde in der Regel auf dem Lebenslauf platziert, um so dem Personaler beim Unternehmen einen ersten Eindruck zu ermöglichen.
So haben Firmen sogar stets ein Bewerbungsfoto, der Vollständigkeit wegen, gefordert. Doch seit 2006 gilt in Deutschland das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), welches darauf abzielt, die Diskriminierung von Menschen zu unterbinden.
Nichtsdestotrotz ist Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland weiterhin nicht unüblich. Demnach haben es Bewerber mit ausländischem Namen schwerer zum Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden. Gleiches gilt für Bewerber, die im Rollstuhl sitzen und dieses via Bewerbungsfoto preisgeben.
Auf internationaler Ebene fügt man einer Bewerbung schon seit geraumer Zeit kein Bewerbungsfoto mehr bei, doch wie verhält es sich bei der Jobsuche in Deutschland? Muss der Bewerber weiterhin ein Foto anhängen und entstehen Nachteile, wenn er dies nicht tut?
Ein Foto ist kein Muss
Gesetzlich muss kein Bewerbungsfoto angehängt werden. Heute handhaben Unternehmen es unterschiedlich, doch kaum eine Firma wird eine Bewerbung zurückschicken, nur weil kein Bewerbungsfoto beigefügt wurde. Denn allgemein gilt, dass mit jeder Information, die der Bewerber preisgibt, er auf freiwilliger Basis über seine Person informiert. Dabei muss entschieden werden, welche persönlichen Informationen sich für den Bewerbungsprozess als hilfreich erweisen könnten und welche dem Werdegang schaden würden.
So kann das Bewerbungsfoto dem Bewerber einen Vorteil erbringen, es könnte aber auch das Gegenteil der Fall sein. Laut Paragraf 1 des AGG dürfen Unternehmen einen Bewerber zwar nicht "aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität" ausschließen, doch das Erscheinungsbild auf dem beigelegten Foto kann die Entscheidung des Personalers dennoch beeinflussen - bewusst oder unbewusst.
Identität dank Bewerbungsfoto
Auch wenn das Bewerbungsfoto prinzipiell kein Muss bei der Bewerbung darstellt, schadet es in aller Regel dem Bewerber, wenn kein Foto angehängt wird. Personaler verschaffen sich über das Foto gerne einen ersten Eindruck über die Person, sodass Bewerbungen auffallen, wenn sie ohne Foto abgegeben wurden.
Eine Bewerbungsmappe ohne Foto wirft bei Unternehmen häufig die Frage auf, aus welchem Grund kein Foto beigelegt wurde. Aber auch unterbewusst kann eine Bewerbung ohne Foto zum Ausschluss führen.
Schenkt man seiner Bewerbung durch ein Bewerbungsfoto eine Identität, so kann der Personaler leichter eine mehr oder weniger starke emotionale Verbindung zum Bewerber aufbauen.
Sollte sich für das Foto entschieden werden, ist jedem zu raten, das Bewerbungsfoto professionell in einem Fotostudio schießen zu lassen. Denn ein schlechtes, unprofessionelles Bild reduziert die Chancen des Bewerbers eher.
Henry Ely / Redaktion finanzen.net
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