Tarifwechsel bei der Krankenversicherung: So funktioniert es
Privatversicherte erleben steigende Beiträge. Eine finanzielle Herausforderung für viele, besonders weil die Wechselmöglichkeiten einigen unklar und die notwendigen Schritte oft nicht trivial sind.
Steigende Beiträge: Tarifwechsel erfordert sorgfältige Prüfung
Steigende Beiträge bei den privaten Krankenkassen werden immer häufiger zu einer finanziellen Belastung für die Versicherungsnehmer. Der Wechsel in einen günstigeren Tarif kann unter Umständen rentabel sein, muss allerdings gut durchdacht werden und erfordert einen sorgfältigen Vergleich. Die Dimensionen, in denen sich die Beiträge entwickeln, kommen durch das Verhältnis der Gesunden zu der Menge der Kranken zustande. Vereinfacht also, ist es sinnvoll dorthin zu wechseln, wo die Gesunden in der Überzahl sind. Wer privat versichert ist muss allerdings prüfen, ob die möglichen Alternativen auch dieselben Leistungen abdecken, oder ob bisherige Leistungen verloren gehen.
Interner Wechsel ist oft die beste Lösung
Häufig entscheiden sich die Versicherten für einen Vertrag mit ähnlichen Konditionen, allerdings beim selben Versicherungsunternehmen. Entweder kann das bisherige Versicherungsverhältnis angepasst werden, oder die Versicherungsnehmer wechseln zu einem anderen Tarif. Beides kann zu Kostenminderungen führen.
Manchmal kommt es vor, dass Versicherungsgesellschaften ältere Versicherungstarife schließen und dabei jüngere Kunden in neue Tarife aufnehmen. Hält man also schon eine ganze Weile am selben Versicherungsverhältnis fest, kann es sich lohnen, in einen aktuellen Tarif mit gleichen Leistungen zu wechseln. Auf diese Möglichkeit kann man sich im Rahmen des Versicherungsvertragsgesetzes berufen und einen Wechsel bei der Versicherung einfordern.
Oft sind auch die Standard- und Basistarife attraktive Alternativen zum bisherigen Versicherungsschutz. Dabei sollte man jedoch genau auf die enthaltenen Leistungen achten. Bei wem bereits vor dem ersten Januar 2009 ein privates Krankenversicherungsverhältnis bestand, kann es sich lohnen bei einer zu starken Belastung durch die gestiegenen Beiträge in den Standardtarif zu wechseln. Dieser ähnelt dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen, der Versicherungsnehmer muss hier also von den gewohnten Leistungen Abstriche machen. Manchmal unterschreitet das Leistungsniveau auch das der gesetzlichen Krankenversicherungen. Ein Wechsel in den Basistarif hat zur Folge, dass in Zukunft nur noch die Leistungen versichert sind, die auch bei den gesetzlichen Krankenkassen angeboten werden. Diese Option steht solchen Versicherten zu, die sich nach dem 31. Dezember 2008 erstmalig privat krankenversichert haben.
Günstigere Angebote müssen kommuniziert werden
Oft lassen sich die Leistungen von neuen Tarifen nicht genau identifizieren, weshalb es natürlich wichtig ist die neuen Angebote bestens zu überprüfen. Allerdings gibt das Versicherungsvertragsgesetz vor, dass die Versicherten den Vertrag innerhalb des Versicherungsunternehmens, sofern gleichartiger Versicherungsschutz besteht, jederzeit wechseln dürfen. Durch den internen Tarifwechsel bleiben den Versicherten erneute Gesundheitsprüfungen sowie bisherige Altersrückstellungen erhalten. Eben dann, wenn die Leistungen der neuen Vereinbarung, die der alten nicht übersteigen.
Wenn die Versicherung den Beitrag erhöht, müssen die Kunden auf vergleichbare günstigere Alternativen hingewiesen werden. Das ist oft einfacher gesagt als getan, denn die gleichen Leistungen zu niedrigeren Beiträgen anzubieten, ist für die Versicherungen natürlich nicht von Vorteil. Es gibt aber die Möglichkeit, sich von unabhängigen Versicherungsberatern beim Tarifwechsel beraten zu lassen. Die Berater erhalten oft ein Erfolgshonorar, in Abhängigkeit der ausgehandelten Ersparnisse für die Versicherungsnehmer.
Wechsel in die GKV ist nicht für jeden möglich
Ein beliebiger Wechsel aus einer privaten in die gesetzliche Krankenkasse ist nicht vorgesehen. Zurückwechseln können Angestellte nur wenn das Gehalt den Grenzwert von 66.600 Euro brutto jährlich nicht überschreitet. Wenn vor dem 31. Dezember 2002 bereits ein privates Versicherungsverhältnis bestand, dann liegt die Einkommensgrenze bei 59.850 Euro. Es gibt zwar Möglichkeiten den Bruttolohn zu mindern, um wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zu können, diese sollten aber unter Betrachtung der individuellen Lebensumstände genauestens durchdacht sein.
Redaktion finanzen.net
Weitere News
Bildquellen: KamiPhotos / Shutterstock.com