Nie gearbeitet und trotzdem Rente beziehen? - Grundsicherung gibt es auch für Nichterwerbstätige
Auch Menschen, die nicht ausreichend während ihres Erwerbslebens in die Rentenkassen eingezahlt haben, haben einen Anspruch auf Grundsicherung im Alter. Welche Regelungen gelten hierbei und welche Zahlungen stehen einem zu?
Regelbedarf liegt ab 2024 bei 563 Euro
Sollte jemand während seines Erwerbslebens nicht ausreichend in die Rentenkasse eingezahlt haben oder gar sein ganzes Leben auf Sozialhilfe angewiesen gewesen sein, bekommt auch diese Person im Alter Unterstützung vom Staat in Form der Grundsicherung.
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Anfang 2024 wurde vom Bundeskabinett die "Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2024" (RBSFV 2024) verabschiedet, welche dafür sorgt, dass die Sätze für die Grundsicherung angehoben wurden. Ab Januar 2024 gelten nun für Personen in der Regelbedarfsstufe eins ein Satz von 563 Euro Grundsicherung im Alter. Sollten zwei Ehepartner in einer gemeinsamen Wohnung leben, sind beide in der Regelbedarfsstufe zwei angesiedelt, wobei sich der Regelsatz auf 506 Euro pro Person beläuft. Neben dem Regelsatz werden für die bedürftigen Personen auch noch eine Reihe von zusätzlichen Kosten übernommen, beispielsweise die Miet- und Heizkosten und die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.
Steigende Zahlen auf Freibetragsregelung zurückzuführen
Wie die Tagesschau mit Verweis auf eine Anfrage der BSW-Gruppe im Bundestag, die der Neuen Osnabrücker Zeitung vorliegt, berichtet, bezogen im ersten Quartal 2024 knapp 720.000 Rentner Sozialhilfe, was einen Höchstwert und einen Anstieg um knapp 35.000 Rentner im Vergleich zum März 2023 darstellt. Grund für den Anstieg sei laut Angaben der Deutschen Rentenversicherung (DRV), die der Tagesschau berichtete, eine Freibetragsregelung, die dafür sorgt, dass mehr Menschen anspruchsberechtigt sind. BSW-Chefin Sahra Wagenknecht sieht hingegen die steigende Anzahl als Indiz für ein Versagen der Ampelkoalition, wie sie der Neuen Osnabrücker Zeitung berichtete.
Was zählt alles zum Vermögen?
Damit die Antragsteller Anspruch auf die Grundsicherung haben, wenn sie keine Rente erhalten, müssen jedoch einige Kriterien erfüllt werden. Einerseits müssen Antragsteller ihren gewöhnlichen Wohnsitz in Deutschland haben, andererseits muss die Bedürftigkeit nachgewiesen werden. Bei der Prüfung der Bedürftigkeit wird das persönliche Vermögen berücksichtigt, beispielsweise in Form von Erwerbseinkommen und weiteren Einnahmen. Bis zu einem Freibetrag von 10.000 Euro pro Person wird das Vermögen nicht angerechnet. Laut der Deutschen Rentenversicherung zählen Bargeld, Wertpapiere, Sparguthaben, Haus- und Grundvermögen und Pkw zum Vermögen. Ist der Antrag bewilligt, erfolgt die Zahlung für zwölf Monate. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden. Sollte man sich außerdem länger als vier Wochen im Ausland aufhalten, werden die Zahlungen eingestellt.
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Deutsches Sozialsystem sehr großzügig
Angesichts der angespannten Haushaltslage wird auch immer wieder über die Höhe der Sozialausgaben diskutiert. Tatsächlich zählt der deutsche Sozialstaat zu den ausgeprägtesten weltweit. Laut einer OECD-Statistik lag Deutschland im Vergleich aller OECD-Staaten bei den Netto-Sozialausgaben, die öffentliche und private Sozialausgaben und weitere Auswirkungen von direkten und indirekten Steuern berücksichtigt, in Prozent des BIP im Jahr 2019 an vierter Stelle. Auch die Höhe der Sozialabgaben spielt in der öffentlichen Debatte immer wieder eine Rolle. Hier spielt Deutschland auch in der oberen Liga mit. Vergleicht man die gesamte Abgabenlast von Sozialabgaben und Steuern als Anteil an den Gesamtarbeitskosten für Durchschnittsverdiener mit anderen OECD-Ländern, lag Deutschland im Jahr 2022 laut OECD für Singles ohne Kinder mit einem Wert von 47,8 Prozent auf Platz zwei, nur knapp hinter Spitzenreiter Belgien. Die immense Bedeutung des Sozialstaates lässt sich auch als Anteil am Gesamthaushalt ablesen: Mit einem Gesamtbudget von insgesamt 175,6 Milliarden Euro macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Anteil von knapp 37 Prozent des Gesamthaushaltes 2024 aus.
Redaktion finanzen.net
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