Schaden oder Diebstahl beim Bankschließfach: Wer kommt dafür auf?
In Bankschließfächern wird so einiges aufbewahrt. Von Bargeld bis zu teurem Schmuck und Uhren ist so einiges dabei. Doch wer kommt für den Schaden auf, wenn ein Bankschließfach ausgeraubt wird oder durch Feuer oder Wasser zu Schaden kommt?
Wer seine wertvollsten Habseligkeiten sicher aufbewahren will, greift oftmals zu einem Bankschließfach. Doch was passiert, wenn das Bankschließfach ausgeraubt wird oder der Inhalt durch Feuer oder Wasser zu Schaden kommt? Die Bank muss jedenfalls nicht in allen Fällen für den Schaden aufkommen.
Kommt die Bank für den Schaden auf?
Der Schließfachinhalt ist bei der Eröffnung dessen meist nicht automatisch über das entsprechende Bankinstitut versichert. Bankeigene Sachversicherungen sind jedoch, wie das R+V Pressecenter berichtet, oftmals auf einen festgelegten Höchstwert begrenzt. Das bedeutet, dass die Bankinstitute in Fällen von Einbrüchen oder Umwelteinflüssen wie Feuer- oder Wasserschäden nur bis zu einer gewissen Summe aufkommen, wie der mdr berichtet. In manchen Fällen kommt die Bank auch überhaupt nicht für den Schaden auf.
In diesen Fällen greift die Hausratversicherung
Bevor man jedoch eine Zusatzversicherung abschließt, sollte vorab stets die eigene Hausratversicherung geprüft werden. Denn in einigen Fällen deckt diese Schadensfälle von Bankschließfächern ab, so der mdr. Jedoch muss der Hausratversicherung eindeutig belegt werden, was sich in dem betreffenden Bankschließfach befunden hat. Nützlich erweist sich dafür eine genaue Liste über das Inventar, welche durch Rechnungen, Kaufbelege, Fotos, Gutachten von Juwelieren und ähnlichem unterstützt wird. "Die Liste sollte an einem sicheren Ort aufbewahrt werden, beispielsweise bei einem Notar", so der mdr. Oftmals sind es, wie das Onlineportal Versicherungsbote berichtet, in den meisten Fällen die eher teuren Versicherungstarife, die Schäden von Bankschließfächern abdecken. Außerdem greifen die Hausratversicherungen nur, wenn die betreffende Bank nicht für den Schaden aufkommen wird.
Ideelle Werte können nicht ersetzt werden
Wer in seinem Bankschließfach jedoch keine wertvollen Gegenstände, sondern eher Liebhaberstücke oder Gegenstände von ideellem Wert verwahrt, kann in einem Schadensfall nicht mit einem Ersatz dieser rechnen, denn "für die Versicherungen sind die Wiederbeschaffungswerte der eingelagerten Gegenstände entscheidend", so das R+V Pressecenter.
E. Schmal / Redaktion finanzen.net
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