Austauschbarer Akku

EU-Batterieverordnung: NASDAQ-Titel Apple könnte Geräte zukünftig anders gestalten müssen

24.01.24 22:02 Uhr

EU-Batterie-Revolution: Apple muss Geräte-Designs zukünftig anders gestalten, um Nachhaltigkeits-Vorgaben gerecht zu werden | finanzen.net

Die Europäische Union hat einen weiteren bedeutenden Schritt in Richtung Nachhaltigkeit und Umweltschutz unternommen, indem sie die neue EU-Batterieverordnung verabschiedet hat. Die Verordnung hat weitreichende Folgen für die Industrie, die damit vor neue Herausforderungen gestellt wird. Dieser Schritt zielt darauf ab, Elektroschrott zu reduzieren und die Lebensdauer von Elektrogeräten zu verlängern.

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Ab 2027 müssen Verbraucher Akkus "leicht" tauschen können

Im Juni 2023 hat die Europäische Union (EU) die neue EU-Batterieverordnung verabschiedet. Die Verordnung ist ein Baustein im Strategieplan der EU und ein weiterer Schritt in Richtung Nachhaltigkeit und Umweltschutz.

Die EU-Batterieverordnung ist Teil der breiteren Strategie zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und zur Verringerung der Umweltauswirkungen von Elektrogeräten. Ab 2027 müssen Hersteller sicherstellen, dass die Akkus in elektronischen Geräten "leicht" entnehmbar und austauschbar sind, wie aus der Verordnung hervorgeht. Dadurch sollen Verbraucher in die Lage versetzt werden, ihre Geräte länger zu nutzen, anstatt sie bei nachlassender Akkuleistung komplett zu ersetzen. Ziel ist es, die Menge an Elektroschrott zu reduzieren und die Ressourceneffizienz zu steigern.

Verordnung erfordert möglicherweise neues Design

Die Umsetzung der neuen Verordnung wird viele Hersteller elektronischer Geräte vor Herausforderungen stellen. Ein Unternehmen, welches zukünftig gezwungen sein könnte, die bisherige Produktstrategie zu überarbeiten, ist das US-amerikanische Technologieunternehmen Apple, davon geht zumindest Macwelt aus. Bisher waren viele Apple-Produkte, einschließlich der beliebten iPhones, für den Endverbraucher schwierig selbst zu öffnen und der Tausch des Akkus meist nur durch einen Fachmann möglich. Die Verordnung könnte daher erhebliche Änderungen in der Design- und Fertigungsstrategie des Unternehmens erfordern, um austauschbare Akkus zu ermöglichen. Noch im Februar hieß es bei dem c't Magazin, dass Herstellern von Smartphones und Tablets die Wahl gelassen werde: Entweder der Akku wird austauschbar, oder Hersteller wie Apple und Co. müssen sicherstellen, dass der Akku nach 500 Ladezyklen noch mindestens 83 Prozent, nach 1.000 Zyklen noch 80 Prozent seiner ursprünglichen Kapazität bietet.

Die Umsetzung der neuen Verordnung könnte Auswirkungen auf die Dicke und das Gesamt-Design vieler Apple-Produkte haben, da Platz für den leichteren Zugriff auf den Akku geschaffen werden müsste, so berichtet es Macwelt. Dies könnte demnach eine Herausforderung darstellen, da Apple bisher auf schlanke und elegante Designs gesetzt habe.

Viele Hersteller setzen auf fest verbaute Akkus

Der Widerstand aus der Industrie gegen die neue Verordnung dürfte beträchtlich sein. Immerhin setzt eine Vielzahl populärer Hersteller aktuell auf die Strategie der fest verbauten Akkus. Zwar entwickelte beispielsweise Samsung in der Vergangenheit Smartphones mit einem austauschbaren Akku, aktuelle Modelle kommen jedoch mit einem fest verbauten Akku. Laut Macwelt begründen Hersteller die Ausstattung mit fest verbauten Akkus unter anderem damit, dass Smartphones, die sich leicht öffnen lassen, merklich dicker, weniger langlebig und anfälliger für eindringenden Staub, sowie Wasser seien.

Um den Anforderungen der Verordnung gerecht zu werden, sind Hersteller darauf angewiesen, innovative Lösungen für austauschbare Akkus zu entwickeln. Neben Apple und Samsung sind auch andere populäre Hersteller von Elektrogeräten von den neuen Verordnungen betroffen und nicht alle werden die neuen Regularien begrüßen. Macwelt zufolge sei es deshalb auch denkbar, dass Apple und weitere Unternehmen rechtliche Schritte gegen die neue EU-Batterieverordnung prüfen. Während die Umsetzung der neuen Verordnung hinsichtlich austauschbarer Akkus nach aktuellem Stand bis 2027 zu vollziehen ist, sei es laut Macwelt denkbar, dass sich diese Frist weiter in die Zukunft verschiebe, oder dass die Verordnung in ihrer jetzigen Fassung keinen Bestand haben werde.

Redaktion finanzen.net

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