Darf man wegen Corona seinen TÜV erst später machen?
Die Auswirkungen der Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus sind deutlich spürbar - in allen Lebenslagen. Alltägliche Erledigungen werden durch Isolation und Quarantäne erschwert. Das gilt auch für die Hauptuntersuchung (HU) beim TÜV.
Darf die HU verschoben werden?
Die HU gilt als unbedingt erforderlich und ist somit verpflichtend zur Erhaltung der allgemeinen Verkehrssicherheit durchzuführen. Deshalb sind alle großen Prüfstellen - TÜV, Dekra und GTÜ - auch während der Pandemie geöffnet. Wird die Frist um mehr als zwei Monate überzogen, drohen normalerweise Verwarnungen und Bußgelder. Auf Grund der Corona-bedingten Ausnahmesituation empfiehlt das Bundesverkehrsministerium den zuständigen Polizeibehörden jedoch, Fristüberschreitungen von bis zu vier Monaten nicht strafrechtlich zu ahnden. Laut ADAC äußerte sich Verkehrspräsident Peter Hillebrand dazu folgendermaßen: "Damit ist der Widerspruch zwischen den Notwendigkeiten der Krise und den gesetzlichen Vorschriften für die Hauptuntersuchung aufgehoben." Nichtsdestotrotz ist die Sicherheit als oberste Priorität anzusehen, weswegen die Nutzung von Fahrzeugen weiterhin nur in verkehrssicherem Zustand vonstattengehen darf.
Die HU und häusliche Quarantäne
Die Frist für die HU läuft ab, Sie befinden sich aber in häuslicher Quarantäne oder gehören einer Risikogruppe an? Eine Möglichkeit bestünde darin, Freunde oder Familienmitglieder darum zu bitten, ihr Auto zu einer Prüfstelle zu fahren. Ihre persönliche Anwesenheit während der Untersuchung ist nicht obligatorisch. Es gelten jedoch weiterhin die erforderlichen Abstandsregelungen, die je nach Bundesland zwischen 1,5 und 2 Metern betragen. Auch weitere Vorkehrungen zum Erhalt der allgemeinen Gesundheit, wie das Tragen von Mund-Nasen-Masken und die Vermeidung von direktem Kontakt, sind einzuhalten.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Frist einzuhalten, dürfen Sie ihr Fahrzeug auch nach Ablauf der Frist zu einer Prüfstelle bringen. Fahrten, die dem Zweck dienen eine HU durchzuführen, sind grundsätzlich auch nach Fristende erlaubt. Die Nutzung Ihres Autos für anderweitige Zwecke, wie Einkaufsfahren oder Arztbesuche, ist dann jedoch nicht mehr zulässig.
Im Zuge der HU festgestellte Mängel müssen im Normalfall einen Monat nach ihrer Identifikation behoben und von der jeweiligen Prüfstelle verifiziert werden. Aufgrund der Corona-Pandemie wird diese Frist auf zwei Monate verlängert.
Fahrzeugreparaturen und Corona
Genauso wie Prüfstellen sind auch Autowerkstätten trotz Corona-Pandemie geöffnet. Diese Betriebe gelten als systemrelevant, da sie zum Erhalt der Verkehrssicherheit beitragen. In der aktuellen Situation muss jedoch mit Lieferengpässen und anderen Verzögerungen gerechnet werden.
Redaktion finanzen.net
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