Was die Gesetzesänderung rund um Blitzer-Apps für Nutzer bedeutet
Eine Umformulierung des Paragraphen 23 der Straßenverkehrsordnung macht die Nutzung von Blitzer-Apps im Straßenverkehr nun offiziell illegal. Mit welcher Konsequenz gegen einen Verstoß des neuen Gesetzes vorgegangen werden kann, bleibt jedoch fraglich.
Gesetz wird aufgrund von Blitzer-Apps umformuliert
Viele Autofahrer nutzen seit einigen Jahren Blitzer-Apps auf ihren Smartphones, bis vor kurzem fiel diese Nutzung noch in den Graubereich der deutschen Rechtsprechung. So hieß es im Paragraphen 23 der Straßenverkehrsordnung bisher, "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören […]."
Demnach war nur die Benutzung eines Gerätes verboten, dessen einziger Zweck die besagten Funktionen waren, wodurch im Umkehrschluss Smartphones und entsprechende Navigationsgeräte nicht eingeschlossen waren.
Diese Formulierung ließ für Nutzer der Blitzer-App genügend Spielraum, um die Benutzung zu legitimieren. So konnten die Blitzer-Apps bisher legal zur Umgehung beziehungsweise Vorwarnung der in Deutschland rund 4.500 stationären Blitzer, sowie zusätzlichen mobilen Messstationen, zum Einsatz kommen.
Doch durch eine Gesetzesänderung soll dem nun endgültig entgegengewirkt werden. Demnach heißt es in der Ergänzung, "Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden." Hierdurch ist die Verwendung von Blitzer-Apps nun definitiv nicht mehr legal.
Durchsetzung des Gesetzes weiterhin problematisch
Wer sich diesem Gesetzt fortan widersetzt, kann durch die Polizei mit einem Bußgeld von 75 Euro bestraft werden und ein Punkt in Flensburg kommt ebenfalls hinzu.
Bei der Durchsetzung dieses Gesetzes dürfte es jedoch weiterhin zu Problemen kommen, denn zu beweisen, dass eine Blitzer-App während der Fahrt in Benutzung war, stellt sich nach wie vor als schwierig heraus.
Laut Gesetz ist es Polizeibeamten nur erlaubt, ein Fahrzeug und Smartphone zu durchsuchen, wenn Gefahr in Verzug ist und dementsprechend ein konkreter Verdacht besteht.
Sollten die Beamten bei einer legitimen Durchsuchung letztendlich auf solch eine Applikation stoßen, dürfen sie die Deinstallation dieser fordern.
Ab wann die Gesetzesänderung in Kraft tritt, ist zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht bekannt.
Radiodurchsagen und Beifahrer bleiben vom Gesetz unberührt
Doch auch die neue Formulierung des Paragraphen 23 der Straßenverkehrsordnung lässt weiterhin Schlupflöcher. So ist der Download einer solchen Blitzer-App weiterhin gesetzlich gestattet und auch die Verwendung durch einen Beifahrer wird nicht explizit verboten, so ist ausschließlich vom Fahrzeugführer die Rede.
Von dem neuen Gesetzestext ebenfalls unberührt bleiben Blitzerwarnungen im Radio. Denn diese Warnungen werden allgemein und ohne örtlichen Bezug des Zuhörers beziehungsweise Fahres durchgegeben.
Demnach lässt auch die Umformulierung des Paragraphen 23 der Straßenverkehrsverordnung weiterhin Fragen offen, wie konsequent das Gesetz in der Praxis tatsächlich umgesetzt werden kann.
Henry Ely / Redaktion finanzen.net
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