Gehaltskürzung: Darf der Chef seinen Mitarbeitern das Gehalt kürzen?
Für viele Arbeitnehmer ist es undenkbar: Der Chef kürzt auf einmal das Gehalt. Aber in welchen Fällen ist das überhaupt erlaubt und kann das jeden treffen?
Für Arbeitgeber gibt es wohl viele Fälle, in denen sie ihren Arbeitnehmern am liebsten das Gehalt kürzen würden. Vor allem dann, wenn es um das Unternehmen wirtschaftlich gerade nicht ganz so gut steht, oder sie mit der Arbeitsleistung von einzelnen Mitarbeitern nicht zufrieden sind. Aber dürfen Chefs das Gehalt ihrer Mitarbeiter überhaupt einfach so kürzen?
Willkürliche Gehaltskürzung arbeitsrechtlich nicht erlaubt
Die gute Nachricht vorweg: Nein, das dürfen sie nicht. Eine willkürliche Gehaltskürzung ist arbeitsrechtlich nicht erlaubt. Ein Arbeitgeber muss also gute Gründe vorlegen, wenn er das Gehalt einzelner oder aller Mitarbeiter kürzen will. Und nur, weil einmal eine Präsentation schlecht lief oder ein Mitarbeiter einen schlechten Tag hatte, sind das noch lange keine Gründe, die eine Gehaltskürzung rechtfertigen würden.
Denn ein Arbeitnehmer wird in den meisten Fällen nicht für seine Erfolge, die das Unternehmen weiterbringen, bezahlt, sondern für seine Arbeitsleistung, wie sie im Vertrag definiert wurden. Bringt er diese, dann ist eine Gehaltskürzung nicht gerechtfertigt. Einen Unterschied gibt es hierbei nur, wenn die Bezahlung im Arbeitsvertrag an die erbrachte Leistung gekoppelt wird. Doch oft stehen Verweise auf Zielvorgaben im Arbeitsvertrag mit Boni in Zusammenhang und nicht mit dem eigentlichen Gehalt.
Grobes Fehlverhalten oder dauerhaft nicht erbrachte Leistung sind problematisch
Wer jedoch dauerhaft die im Arbeitsvertrag vereinbarte Leistung nicht erbringt, dem kann im Zweifelsfall eine Gehaltskürzung drohen. Auch bei "grobem Fehlverhalten", ist der Chef befugt, die Bezüge des Arbeitnehmers zu kürzen.
Hier müssen allerdings grobe Verstöße vorliegen, die der Arbeitgeber dann auch dem Betriebsrat offenlegen muss. Nur in Abstimmung mit diesem Organ kann eine Gehaltskürzung vollends durchgezogen werden.
Wirtschaftliche Notsituation: Kürzungen betreffen alle Mitarbeiter
Wenn die Umsätze des Unternehmens nicht ganz so gut sind wie erhofft und es wirtschaftlich ein bisschen eng wird, dürfen Arbeitgeber übrigens auch keine Gehaltskürzung aussprechen. Nur wenn sie sich in einer echten Notsituation befinden, die wiederum bewiesen werden muss, können Löhne gekürzt werden.
Allerdings betreffen solche betriebsbedingten Gehaltskürzungen dann nicht nur einzelne Arbeitnehmer, sondern alle Mitarbeiter der jeweiligen Firma. Sie müssen vorher angekündigt werden und sich immerhin an Tarifverträge und Lohnuntergrenzen halten. Für Mitarbeiter bleibt dann oft lediglich die Abwägung, ob sie auf eine Verbesserung der internen wirtschaftlichen Situation warten, oder sich eventuell einen anderen Job suchen.
Änderungskündigung nur mit Kündigungsgrund
Übrigens gibt es noch eine weitere Möglichkeit, wie der Chef das Gehalt kürzen kann. Dies ist im Rahmen einer sogenannten Änderungskündigung möglich. Hierbei wird das aktuelle Arbeitsverhältnis gekündigt und gleichzeitig ein neues Job-Angebot mit dann niedrigerem Gehalt gemacht.
Aber keine Angst, auch eine Änderungskündigung dürfen Arbeitgeber nicht einfach willkürlich aussprechen. Denn hier bedarf es den allgemeinen Gründen, die eine Kündigung rechtfertigen. Einfach so das Gehalt kürzen, geht also nicht. Für Mitarbeiter viel angenehmer sind außerdem Gehaltserhöhungen. Wer selbstbewusst auftritt und seine Leistung für die Firma präsentiert, hat darauf übrigens gute Chancen.
Redaktion finanzen.net
Weitere News
Bildquellen: gopixa / Shutterstock.com