Arbeitsentgelt

Gehaltsabrechnung leicht gemacht: Das bedeuten die Begriffe und Abkürzungen

01.10.24 23:47 Uhr

Gehaltsabrechnung geknackt: Alle Geheimnisse der Lohnzettel gelüftet | finanzen.net

Am Ende des Monats erhält jeder Arbeitnehmer eine Gehalts- beziehungsweise Lohnabrechnung. Dieser wird meist keine genauere Aufmerksamkeit geschenkt, dabei lassen sich reichlich Informationen aus ihr ziehen.

Das muss in einer Abrechnung stehen

Für den Arbeitgeber besteht laut § 108 der Gewerbeordnung (GewO) die gesetzliche Pflicht, "bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform zu erteilen. Die Abrechnung muss mindestens Angaben über Abrechnungszeitraum und Zusammensetzung des Arbeitsentgelts enthalten. Hinsichtlich der Zusammensetzung sind insbesondere Angaben über Art und Höhe der Zuschläge, Zulagen, sonstigen Vergütungen, Art und Höhe der Abzüge, Abschlagszahlungen sowie Vorschüsse erforderlich." Diese Pflicht entfällt nur dann, "wenn sich die Angaben gegenüber der letzten ordnungsgemäßen Abrechnung nicht geändert haben" (§ 108 Abs. 2 GewO).

Die Abrechnung kann sowohl auf Papier als auch als elektronisches Dokument ausgehändigt werden - bei der elektronischen Variante bedarf es jedoch vorher einer Zustimmung des Arbeitnehmers. Auch die zeitliche Dimension der Abrechnung ist klar geregelt: Laut Haspa Insider, einem Online-Portal der Hamburger Sparkasse, muss sie "entweder am 15. oder am letzten Tag des Monats" beim Arbeitnehmer eintreffen.

Diese Abkürzungen gibt es

Um sich einen genauen Überblick über die in der Abrechnung enthaltenen Informationen zu schaffen, werden einige gängige Abkürzungen erläutert.
GB: Gesamtbrutto; hier ist auch einen Hinweis zur Steuer- und Sozialversicherungspflicht beinhaltet - diese sind mit St (Steuer-Brutto) oder SV (Sozialversicherungs-Brutto) betitelt.
AG: Arbeitgeber
AN: Arbeitnehmer
AV: Arbeitslosenversicherung
E: Einmalbezug; gemeint sind unregelmäßige Zahlungen (beispielsweise Weihnachts- oder Urlaubsgeld)
KiSt: Kirchensteuer, sofern man Mitglied einer Religionsgemeinschaft ist
KV: Krankenversicherung
L: Laufender Bezug; im Gegensatz zur Einmalzahlung werden hier alle regelmäßigen Zahlungen gelistet - auch diejenigen, die in der Höhe schwanken (zum Beispiel Provisionen)
LSt: Lohnsteuer
PGRS: Personengruppenschlüssel; gibt besondere Merkmale der Beschäftigung an (Festanstellung, Praktikum oder Ausbildung)
PV: Pflegeversicherung
RV: Rentenversicherung
SolZ: Solidaritätszuschläge
ST-Tage: Steuer-Tage
ST-Std: Steuer-Stunden
Steuer-ID: Steueridentifikationsnummer
StKl: Steuerklasse
VL: Vermögenswirksame Leistungen, sofern diese seitens des Arbeitgebers angeboten werden

Aufbewahrung wird empfohlen

Eine Pflicht zur Aufbewahrung der Arbeitsentgeltabrechnung besteht zwar nicht, doch Haspa Insider rät hierzu. Zum Zwecke der Steuererklärung wird eine Aufbewahrung bis mindestens zum Ende des Folgejahres empfohlen. Eine längere Aufbewahrung sei sinnvoll, um Nachweise zu besitzen - beispielsweise für die Berechnung der Rente, die Beantragung staatlicher Leistungen oder Unklarheiten beim Finanzamt.

Redaktion finanzen.net  

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