Unfall auf dem Weg zur Kaffeemaschine: Bin ich im Home-Office versichert?
Viele Arbeitnehmer sind aufgrund der der Corona-Krise gezwungen, aus dem Home-Office heraus zu arbeiten. Doch gilt zu Hause der gleiche Versicherungsschutz wie im Büro?
Im Home-Office gilt die gesetzliche Unfallversicherung
Da ein Arbeitnehmer auch von zu Hause aus für den Arbeitgeber arbeitet, ist er während seiner Arbeitszeit prinzipiell über die gesetzliche Unfallversicherung versichert, falls ihm etwas zustoßen sollte. Damit die Versicherung greift, muss sich der Unfall jedoch in direktem Zusammenhang mit der Arbeit ereignen. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer im Home-Office weniger gut versichert sind, als im Büro. Des Weiteren darf der Arbeitnehmer zum Unfallzeitpunkt weder alkoholisiert sein noch unter Drogeneinfluss stehen.
Auf die Umstände des Unfalls kommt es an
Bei der Frage, ob ein Unfall im Home-Office von der Unfallversicherung übernommen wird, kommt es stark auf den Kontext des Unglücks an. Während im Büro jeglicher Unfall, sei es der Gang zur Kaffeemaschine oder zur Toilette, als Arbeitsunfall gilt, muss zu Hause zuerst nachgewiesen werden, dass es sich tatsächlich um einen Arbeitsunfall handelt. Die Aktion, die zu dem Unfall geführt hat, muss zwingend dienstlich motiviert gewesen sein. Deshalb ist der Gang zum Drucker oder Faxgerät auch im Home-Office versichert, falls dort wichtige Dokumente geholt werden müssen.
Der Gang zur Toilette oder zur Kaffeemaschine ist im Home-Office - anders als im Büro - hingegen nicht versichert, da die Intention dahinter nicht das wirtschaftliche Interesse des Arbeitgebers, sondern ein privater Beweggrund ist. Zu diesem Entschluss kam das Bundessozialgericht, da der Arbeitgeber nicht für die Risiken der privaten Wohnung verantwortlich gemacht werden kann. Auch das Holen eines Glas Wassers und ein Sturz auf dem Rückweg ins Arbeitszimmer oder zu Beginn der Arbeitszeit ist somit nicht versichert, obwohl man meinen könnte, dass dies ja im Sinne des Arbeitgebers sein dürfte. Allerdings war der vorangegangene Aufenthalt in der Küche oder dem Wohnzimmer nicht aus einer Motivation des Arbeitgebers erfolgt. Auch in diesen Fällen wäre das Unfallopfer im Büro normalerweise gesetzlich versichert gewesen, da der Arbeitnehmer sich zum Unfallzeitpunkt während der Arbeitszeit am Arbeitsplatz befand.
Den Arbeitsunfall nachweisen
Der Arbeitnehmer sollte den Unfall also so schnell es geht und so gut es geht nachweisen, da es auf die Feinheiten ankommt. Das geschieht am besten durch Familienmitglieder als Zeugen, das Protokollieren des Orts sowie der Uhrzeit und des Grunds des Unfalls. Sollte der Arbeitnehmer gerade im Begriff gewesen sein, ein wichtiges Dokument auszudrucken, sollte er den Druckerbefehl samt Uhrzeit dokumentieren. Auch der Anruf beim Arzt kann als zusätzlicher Nachweis dienen. Sollte sich dennoch herausstellen, dass der Unfall rechtlich gesehen kein Arbeitsunfall war, ist der Arbeitnehmer selbst für den Unfall und dessen Behandlung verantwortlich. Aber wie ist man in diesem Fall überhaupt bei der Arbeit im Home-Office versichert?
Die private Unfallversicherung als Alternative
Da die gesetzliche Unfallversicherung in vielen Fällen nicht greift, lohnt es sich als Arbeitnehmer eine private Unfallversicherung abzuschließen. Diese tritt bei jedem Unfall in Kraft, egal ob im privaten oder beruflichen Umfeld. Die private Unfallversicherung empfiehlt sich selbst dann, wenn die Tätigkeit im Home-Office wie bei der Corona-Pandemie zeitlich befristet ist. Denn die private Unfallversicherung erbringt deutlich mehr Leistungen in einem signifikant größeren Umfang. Dazu gehört unter anderem, dass die private Unfallversicherung bei jedweden bleibenden Schäden für die geminderte Arbeitsfähigkeit aufkommt, während die gesetzliche Unfallversicherung erst bei 20 Prozent eingeschränkter Arbeitsfähigkeit bezahlt.
Die private Unfallversicherung ist für einen langfristigen Arbeitsausfall jedoch nicht die beste Option, da sie nicht unbedingt ein Leben lang bezahlt. Der Bund der Versicherten empfiehlt für solche Fälle eher eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die bei einer Arbeitsunfähigkeit eine Rente ausbezahlt.
Was passiert, wenn der eigene Laptop kaputt geht?
Nicht nur der Arbeitnehmer, sondern auch dessen Geräte können während der Arbeit im Home-Office Schaden nehmen. So kann etwa der private Laptop während der Arbeit den Geist aufgeben. Aber wer kommt dafür auf? Wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" berichtet, ist in diesem Fall der Arbeitgeber dazu verpflichtet, für Ersatz zu sorgen. Er muss dem Arbeitnehmer auch dann sein Gehalt ausbezahlen, wenn er einige Tage aufgrund des nichtvorhandenen Arbeitsmittels nicht arbeiten kann, da es prinzipiell in der Pflicht des Arbeitgebers liegt, für die Arbeitsmittel zu sorgen. Arbeitet der Arbeitnehmer aus Kulanz dennoch am privaten Laptop, erfolgt dies auf freiwilliger Basis.
Redaktion finanzen.net
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