Anspruch?

Urlaubsgeld im Minijob - Rechte und Pflichten im Überblick

28.10.24 19:20 Uhr

Minijobber aufgepasst: Das sind Rechte und Pflichten beim Urlaubsgeld! | finanzen.net

538 Euro pro Monat ist die aktuelle Verdienstgrenze eines Minijobbers. Genau wie den festangestellten Arbeitskollegen, steht Mini-Jobbern das Recht auf bezahlten Urlaub zu. Wenn der Rest der Belegschaft Urlaubsgeld bekommt, haben Mini-Jobber auch ein Anrecht darauf?

Freiwilliges Urlaubsgeld

Als Erstes ist zu sagen, dass Urlaubsgeld keine gesetzliche Grundlage hat und eine freiwillige Leistung seitens des Arbeitgebers gegenüber seinen Angestellten ist. Bedeutet: Wer, wann, wie viel Urlaubsgeld erhält, ist zu 100 Prozent arbeitgeberabhängig. Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um Festangestellte, Teilzeitarbeiter oder sonstige Anstellungsarten handelt. Ohne das Zutun des Arbeitgebers gibt es keinen Anspruch auf Urlaubsgeld, und es gibt dadurch keinen pauschalen Rechtsanspruch. Einzige Ausnahme: Das Urlaubsgeld ist Teil eines Tarifvertrages, der mit Gewerkschaften ausgehandelt worden ist.

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Die Tücken den Minijobs

Wer als Minijobber arbeitet, hat einen maximalen Verdienst, der nicht überschritten werden darf. Bei 538 Euro im Monat sind das 6.456 Euro im Jahr, die man bei einem Minijob verdienen kann. Zusätzliche Aufwendungen, wie beispielsweise Urlaubsgeld, fallen ebenfalls darunter, was dazu führen kann, dass der maximale Betrag überschritten wird und ein sozialversicherungspflichtiges Anstellungsverhältnis zustande kommt. Das kann teuer für den Arbeitgeber werden, da Sozialversicherungsabgaben nachträglich zu verrichten sind.

Höhe des Urlaubsgeldes

Wenn man nun einen Anspruch auf Urlaubsgeld hat, stellt sich die wichtigste Frage: In welcher Höhe? Dies ist meistens gekoppelt an das eigene Gehalt und die Anzahl der Urlaubstage beim Unternehmen. Laut der Gewerkschaft Südwestmetall lässt sich aber folgende Faustformel finden: Bei 30 Urlaubstagen steht dem Arbeitnehmer ein Urlaubsgeld in Höhe von 69 Prozent des monatlichen Entgelts zu. Dies ist jedoch nur eine Orientierung, einzeln ausgearbeitete Tarifverträge können deutlich abweichen. Zudem gibt es noch die Option eines pauschalen Betrags.

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Redaktion finanzen.net

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