Warum die Beamtenpension höher als die gesetzliche Rente ausfällt
Beamte bekommen im Alter deutlich mehr Bezüge als Angestellte. Warum Pensionen in der Regel sehr viel höher ausfallen als die üblichen Renten, hat verschiedene Gründe.
Pension deutlich höher als gesetzliche Rente
Renten und Pensionen sind zwei verschiedene Systeme der Alterssicherung in Deutschland. Während die Rente die beitragsfinanzierte Alterssicherung für Arbeitnehmer ist, bildet die Pension das steuerfinanzierte System für Beamte und andere Beschäftigte im öffentlich-rechtlichen Dienst. Dazu zählen zum Beispiel Beamte, Richter, Berufssoldaten und Pfarrer.
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Im Ruhestand haben Beamte und andere Beschäftigte im öffentlich-rechtlichen Dienst deutlich höhere Bezüge als Rentner. Bundesbeamte bekamen im Jahr 2022 im Schnitt gut 3.227 Euro Pension brutto im Monat, so die jüngsten Daten des Statistischen Bundesamtes. Dahingegen kommen Arbeitnehmer nach 35 Jahren Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung auf durchschnittlich 1.384 Euro netto pro Monat. So der Stand Ende 2022, wie die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ermittelte. Die maximale Rente, die Arbeitnehmer erhalten können, liegt bei 3.242 Euro im Monat - vorausgesetzt es wurden 45 Jahre lang Spitzengehälter kassiert, was selten der Fall ist. Die unterschiedliche Höhe der Altersversorgung liegt also unter anderem darin begründet, dass das Rentenniveau normaler Arbeitnehmer im Schnitt lediglich 48 Prozent ihres Durchschnittseinkommens erreicht, so die Bundeszentrale für politische Bildung.
Verschiedene Systeme und Zahlungen
Allerdings ist ein direkter Vergleich der beiden Größen schwierig. Denn Rente und Pension decken unterschiedlich viele Säulen der deutschen Alterssicherung ab. Dies lässt sich einer Übersicht des 3-Säulen-Systems der Alterssicherung von der Bundeszentrale für politische Bildung entnehmen. Während die gesetzliche Rente nur die Regelsicherung umfasst (erste Säule), deckt die Beamtenversorgung außerdem noch die Zusatzsicherung ab (zweite Säule). Denn eine betriebliche oder anderweitige Zusatzversorgung, wie es sie bei Arbeitnehmern gibt, existiert für Beamte nicht. Für die dritte Säule, die private Vorsorge, sind sowohl Arbeitnehmer als auch Beamte und andere Beschäftigte im öffentlich-rechtlichen Dienst selbst verantwortlich.
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Ferner müssen Pensionäre, im Vergleich zu Rentnern, eine private Kranken- und Pflegeversicherung abschließen, da Krankheits- und Pflegekosten nur teilweise vom Staat übernommen werden. Dies führe laut der Nachrichtenwebseite Business Insider dazu, dass ein großer Teil der Pension für Versicherungsbeiträge verwendet werden muss, die mit zunehmendem Alter weiter steigen. Gleichzeitig können Pensionäre höhere Beiträge für eine private Altersvorsorge aufwenden, da sie keine betriebliche Zusatzversorgung haben.
Darüber hinaus haben Beamte und andere Beschäftigte im öffentlich-rechtlichen Dienst die Möglichkeit, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Ein Wechsel von der gesetzlichen Rente in die Beamtenversorgung ist hingegen nicht möglich, so Business Insider.
Mithin müssen Pensionäre ihre Bezüge voll versteuern, während die Besteuerung bei gesetzlichen Renten stufenweise ansteigt. Je nach Beschäftigungsbereich und Qualifikation fällt auch die Höhe der Pension unterschiedlich hoch aus.
Wer ist pensionsberechtigt
Ab wann das Pensionsalter erreicht ist, hängt vom Geburtsjahr ab. Wer vor 1947 geboren ist, darf noch mit 65 Jahren in den Ruhestand gehen. Danach steigt die Regelaltersgrenze schrittweise, bis zu dem Geburtsjahr 1964, ab welchem die Grenze von 67 Jahren gilt. Wer auf Antrag vorzeitig ab dem vollendeten 63. Lebensjahr in den Ruhestand gehen möchte, muss Abschläge hinnehmen. Dies berichtet das Nachrichtenportal t-online. Außerdem muss die Dienstzeit von Pensionären mindestens fünf Jahre betragen haben oder eine vorzeitige Dienstunfähigkeit aufgrund eines Unfalls, für den selbst keine grobe Schuld zu tragen ist, vorliegen.
Redaktion finanzen.net
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