Gemietete Wohnung wird verkauft: Das sollte man als Mieter jetzt wissen
Der Verkauf einer Mietwohnung ist ein Prozess, der sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter von großer Bedeutung ist. Für Mieter ist es entscheidend, die Rechte und Pflichten zu kennen, um sich angemessen auf die bevorstehenden Veränderungen vorbereiten zu können.
Vorkaufsrecht und Duldung von Besichtigungen
Im Zentrum dieses Prozesses steht das Vorkaufsrecht der Mieter, ein wesentliches Recht, das ins Spiel kommt, wenn eine Mietwohnung in Eigentum umgewandelt und an Dritte verkauft wird, wie immowelt berichtet. In dieser Situation ist es für den Mieter unerlässlich, über den Verkauf und die Bedingungen des Kaufvertrags informiert zu werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Vorkaufsrecht entfällt, wenn die Wohnung an Familien- oder Haushaltsangehörige des Vermieters verkauft wird, wie es weiter heißt. Nachdem der Mieter über den Verkauf informiert wurde, hat er zwei Monate Zeit, sein Interesse am Kauf zu bekunden. Entscheidet sich der Mieter für den Kauf, muss ein neuer Kaufvertrag aufgesetzt werden, während der ursprüngliche Vertrag aufgehoben wird.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Verpflichtung der Mieter, Besichtigungen durch potenzielle Käufer zu dulden, so immowelt. Dies ist ein integraler Bestandteil der vertraglichen Pflichten, die mit dem Mietverhältnis einhergehen. Für die Durchführung solcher Besichtigungen sind klare Regeln festgelegt, wie beispielsweise die rechtzeitige Ankündigung unter Berücksichtigung der Arbeitszeiten der Mieter. Darüber hinaus hat der Mieter das Recht, alternative Termine vorzuschlagen, wenn er zum vorgeschlagenen Zeitpunkt nicht verfügbar ist.
"Kauf bricht nicht Miete"
Bei einem Eigentümerwechsel gilt der Grundsatz "Kauf bricht nicht Miete" (BGB, §566). Das bedeutet, dass der neue Eigentümer in den bestehenden Mietvertrag eintritt und alle damit verbundenen Rechte und Pflichten übernimmt. Eine Kündigung des Mietverhältnisses durch den neuen Eigentümer ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich, wie zum Beispiel bei nachgewiesenem Eigenbedarf. Dahingegen ist eine Kündigung zum Zweck einer Mieterhöhung rechtlich nicht zulässig. Zudem gibt es in bestimmten Fällen eine Sperrfrist für Eigenbedarfskündigungen, die beispielsweise bei der Umwandlung von Mietshäusern in Eigentumswohnungen Anwendung findet, wie weiter berichtet wird. Diese Sperrfrist kann regional unterschiedlich lang sein und bis zu zehn Jahre betragen.
Hinsichtlich der Kündigungsfristen ist grundsätzlich eine Frist von drei Monaten vorgesehen. Diese Frist kann sich jedoch nach fünf und acht Jahren Mietdauer um jeweils drei Monate verlängern. Es ist zu beachten, dass vertraglich auch andere Kündigungsfristen vereinbart sein können.
Der neue Vermieter hat ebenfalls kein erweitertes Kündigungsrecht und kann das Mietverhältnis nur unter denselben Bedingungen wie der vorherige Vermieter kündigen, wie ein Beitrag von Mieterverein München berichtet. Ebenso sind Mieterhöhungen nur unter den gleichen Bedingungen möglich, die auch für den vorherigen Vermieter galten.
Zahlung der Miete und Mietkaution
Der Mietvertrag und seine Beständigkeit bleiben auch nach dem Verkauf der Immobilie unverändert. Der neue Eigentümer hat dabei keine Befugnis, Änderungen am bestehenden Vertrag zu verlangen oder einen neuen Mietvertrag abzuschließen. Alles bleibt wie gehabt, und der Mietvertrag wird mit dem neuen Eigentümer fortgeführt, wie es weiter heißt.
Hinsichtlich der Zahlung von Miete und Nebenkosten sollten Mieter darauf achten, diese erst dann an den neuen Eigentümer zu entrichten, wenn dessen Berechtigung nachgewiesen wurde. Dies kann beispielsweise durch einen Grundbuchauszug geschehen, wie der Mieterverein München berichtet. Besondere Regelungen gelten bei Zwangsversteigerungen oder Erbfällen.
Die Mietkaution bleibt bei einem Eigentümerwechsel unberührt. Sie kann vom Mieter erst dann zurückgefordert werden, wenn das Mietverhältnis beendet ist, erklärt der Mietverein München. Für die Rückzahlung der Kaution ist der neue Eigentümer verantwortlich, bei Zahlungsunfähigkeit können Mieter sich jedoch auch an den vorherigen Eigentümer wenden.
Abschließend lässt sich sagen, dass es für Mieter von größter Wichtigkeit ist, sich umfassend über ihre Rechte und Pflichten zu informieren und sich gegebenenfalls beraten zu lassen, um sich optimal auf die Situation eines Verkaufs ihrer Mietwohnung vorzubereiten. Eine solche umfassende Information und Beratung stellt sicher, dass Mieter in dieser oft herausfordernden Situation ihre Interessen bestmöglich wahren können.
Redaktion finanzen.net
Weitere News
Bildquellen: Brian A Jackson / Shutterstock.com