Versichert gegen Pandemien wie Corona & Co.: Versicherungen bieten Pandemie-Schutz an
Gegen Pandemien kann man sich tatsächlich versichern.
Nu die wenigsten Unternehmen waren gegen eine Pandemie versichert, was viele Betriebe während der Corona-Zeit in finanzielle Bedrängnis brachte. Denn die Wahrscheinlichkeit, dass das Geschäft wegen einer Pandemie eingestellt werden muss, erschien bis vor Kurzem noch relativ gering.
Eine nachträgliche Versicherung war in der Regel nicht möglich, aus gutem Grund, wie Gunther Kraut, Experte für Pandemie-Absicherungen bei Munich RE gegenüber der gdv erklärte: "Ab einem bestimmten Punkt ist die Grenze der Versicherbarkeit erreicht - zumindest im Hinblick auf klassische Versicherungsprodukte."
Denn für Versicherer zählen Pandemien zu den sogenannten "Kumulrisiken". Das sind Gefahren, die in sehr kurzer Zeit extrem viel Schaden anrichten können und so den Versicherer überfordern. Auch Naturkatastrophen gehören zu den Kumulrisiken - im Gegensatz zu einer Pandemie sind diese aber meist lokal begrenzt und es treten nicht so großflächig Versicherungsfälle ein.
Wer ist gegen Pandemien versichert?
Meist wird der Pandemieschutz für Unternehmer in der Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen, allerdings passiert das nicht automatisch. Damit der Versicherungsschutz auch zu Pandemiezeiten greift, muss noch eine zusätzliche sogenannte Deckungserweiterung für behördliche Schließungen nach dem Infektionsschutzgesetz im Vertrag vereinbart sein.
Meistens wird der Wortlaut "Betriebsschließung behördlich veranlasst" verwendet, aber einige Versicherungen greifen auch durch den Deckungsschutz "unbenannte Gefahren". Die Betriebsunterbrechungsversicherung zahlt dann meist über einen bestimmten (vorher vereinbarten) Zeitraum Tagessätze, die vertraglich variieren können.
Was viele Unternehmen aber tatsächlich abgeschlossen haben, sind Policen, die Ertragsausfälle wegen Betriebsunterbrechungen oder dem Ausfall von Messen und Konzerten abdecken.
Können auch Privatpersonen gegen Pandemien versichert sein?
Für Privatpersonen lohnt sich der Aufwand einer Pandemieversicherung meist nicht, da auch die damit verbundenen Schäden meist nicht so hoch ausfallen wie bei Unternehmen. Was aber gut zu wissen ist: Eine gewöhnliche Berufsunfähigkeitsversicherung greift bei einigen Versicherungen nur dann, wenn es eine behördliche Anordnung gibt, die die Unfähigkeit rechtfertigt. Ernstfallschutzpolicen greifen im Falle einer schweren Erkrankung, das ist auch der Fall, wenn diese durch das Virus ausgelöst wird.
Auch Risikolebensversicherungen greifen wie gewohnt, was allerdings oft nicht im Versicherungsschutz inbegriffen ist, ist eine Erstattung der Lebensunterhaltungskosten während der Quarantäne sowie Krankentagegeld in der Quarantäne solange keine medizinisch notwendige Behandlung erfolgt.
Olga Rogler / Redaktion finanzen.net
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