Selbstständig und krank: Das sollte man beachten
Auch Selbstständige werden krank. Um die berufliche und finanzielle Zukunft abzusichern, sollten Selbstständige einiges beachten.
Krankheit geht in vielen Fällen mit Einkommensverlust einher
Im Krankheitsfall gilt es für Selbstständige einiges zu beachten, wie das Handwerksblatt berichtet. Der krankheitsbedingte Ausfall ist für viele Selbstständige direkt mit einem Einkommensverlust gleichzusetzen, da sie nicht im gleichen Maße von der finanziellen Absicherung wie ein Arbeitnehmer profitieren. Um sicherzustellen, dass das Geschäft auch während der Krankheit weiterläuft, sollte eine Vertretung oder Zusammenarbeit mit anderen Selbstständigen in Erwägung gezogen werden. Dies ermöglicht es, dass Aufgaben und Verpflichtungen auch in Abwesenheit erfüllt werden können. Falls dies nicht möglich ist, ist es wichtig, sich im Krankheitsfall bei den Auftraggebern oder Kunden rechtzeitig krankzumelden, so die Postbank. Jeder Auftraggeber kann unterschiedliche Vorgehensweisen und Fristen haben, daher sollte dies im Voraus geklärt werden.
Selbstständige können von Krankentagegeldversicherung profitieren
Während Arbeitnehmer in Deutschland ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld haben, besteht dieser für Selbstständige nicht, so die Postbank. Jedoch gibt es für Selbstständige die Möglichkeit, eine Krankentagegeldversicherung abzuschließen, die im Krankheitsfall ein Einkommensersatz bietet. Für den Bezug des Krankengeldes gibt es konkrete Regelungen, welche auch für Selbstständige gelten.
Bevor das Krankengeld ausgezahlt wird, gilt eine Wartezeit von sechs Wochen. Das bedeutet, dass Selbstständige in den ersten sechs Wochen einer Krankheit keinen Anspruch auf Krankengeld haben und in dieser Zeit für ihren eigenen Lebensunterhalt sorgen müssen.
Die Höhe des Krankengeldes beträgt in der Regel 70 Prozent des Regelentgelts, das vor der Krankheit erzielt wurde. Es wird jedoch auf maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens begrenzt, um Missbrauch zu vermeiden, das berichtet die Postbank. Die Dauer des Krankengeldbezugs für Selbstständige beträgt grundsätzlich 78 Wochen (also etwa anderthalb Jahre) innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren. Diese Zeitspanne nennt man auch den "maßgeblichen Zeitraum". Innerhalb dieser 78 Wochen kann das Krankengeld flexibel beansprucht werden, wie die Postbank berichtet.
Nach Ablauf der 78 Wochen Krankengeldbezug haben Selbstständige die Möglichkeit, sich für den Fall der erneuten Krankheit nachzuversichern. Diese Nachversicherung ermöglicht eine weitere Zahlung von Krankengeld für maximal 156 Wochen (also etwa drei Jahre) innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren.
Bedarf sollte individuell geprüft werden
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Bedingungen und Regelungen für den Krankengeldbezug von verschiedenen Faktoren abhängen, wie z.B. der gewählten Krankentagegeldversicherung, den individuellen Vertragsbedingungen und der persönlichen Situation des Selbstständigen, das berichtet der Tages-Anzeiger.
Interessierte Selbstständige, welche weitere Informationen benötigen, sollten sich mit einer Krankenversicherung oder einem Versicherungsberater in Verbindung setzen, um detaillierte Informationen zu den konkreten Regelungen und Bedingungen für den Krankengeldbezug als Selbstständiger zu erhalten, so der Tages-Anzeiger.
Redaktion finanzen.net
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