Hundesteuer - Das kostet ein Hund an Steuern
Wer sich einen Hund zulegt, der muss für dessen Haltung in Deutschland eine Steuer zahlen. Die Höhe der Hundesteuer ist jedoch bundesweit nicht einheitlich, da sie als örtliche Steuer von den Gemeinden und Städten erhoben wird. Ansässige kleiner Kommunen kommen deshalb tendenziell günstiger weg als Bewohner großer Metropolen.
Ihren Ursprung hat die heutige Hundesteuer im Preußen des 19. Jahrhunderts. Laut der Website "Wirtschaft und Schule" wurde sie damals als Luxussteuer eingeführt. Früher benötigte man nämlich Tiere hauptsächlich zu Arbeitszwecken auf dem Feld und Hof. Wer es sich hierbei noch leisten konnte, einen Hund aus reinem Vergnügen zu erwerben, der zeigte damit öffentlich seinen Wohlstand. Der Gedanke des Fiskus war deshalb, die finanzielle Leistungsfähigkeit der Halter über eine Abgabe für das Allgemeinwohl zu nutzen. Ob diese Begründung noch in die heutige Zeit passt, ist fraglich. Dennoch hat sich die Hundesteuer bis in die Gegenwart gehalten. Und auch die Absicht des Vergnügens spielt weiterhin eine Rolle bei der Besteuerung: Dienst-, beziehungsweise Arbeits- und Blindenhunde sind beispielsweise von der Steuer befreit. Außerdem hat das Verwaltungsgericht Trier im Jahr 2008 entschieden, dass Züchter keine Steuern für rein gewerblich gehaltene Hunde zahlen müssen.
Mittlerweile hat sich die Hundesteuer zu einer Aufwandsteuer gewandelt. Neben dem fiskalen Aspekt der Einnahmengenerierung soll sie außerdem als ordnungspolitische Maßnahme die Anzahl der Hunde begrenzen.
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In Mainz ist die Hundehaltung am teuersten
Die Höhe der Hundesteuer variiert teilweise erheblich zwischen den verschiedenen Regionen. Laut der Website "Tierchenwelt" zahlen Hundehalter auf dem Land im günstigsten Fall nur fünf Euro im Jahr. Es sind allerdings auch Beträge bis zu 40 Euro möglich. In den Städten wird deutlich mehr fällig. Hier liegt die Spanne zwischen 65 und 186 Euro pro Jahr. In einem Ranking, welches im Januar 2019 von Tierchenwelt aufgestellt wurde, belegte Mainz unter 76 untersuchten Großstädten den Spitzenplatz. Dicht dahinter platzierten sich Wiesbaden und Hagen mit einer jährlichen Steuerlast von 180 Euro. Am wenigsten zahlten Hundehalter in Ingolstadt. Hier wurden die Besitzer für lediglich 65 Euro zur Kasse gebeten.
Die genannten Beträge gelten allesamt nur für den ersten Hund einer Person. Für jedes weitere Tier kann entweder nochmal die gleiche Summe oder sogar eine höhere Zahlung fällig werden. Zusätzlich ist die Höhe der Steuer von der Rasse abhängig. Sogenannte "Kampfhunde" (auch: Listenhunde), von denen potenziell eine höhere Gefahr ausgehen kann, sind bis zu fünf Mal teurer als Hunde, die gemeinhin für ihre Kinderfreundlichkeit bekannt sind. Mit der Besteuerung von bis zu 1.000 Euro jährlich möchte man die Haltung vermeintlich aggressiver Tiere unattraktiver machen und deren Anzahl in den teuren Gebieten reduzieren.
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Hohes Bußgeld für unangemeldete Hunde
Viele Hundehalter empfinden die ihnen auferlegte Steuer als ungerecht. So müssen zum Beispiel Katzenbesitzer nicht einen Cent für ihre Vierbeiner hinblättern. Wer nun aber aus Trotz beschließt, seinen Hund einfach entgegen der Pflicht nicht bei der Gemeinde anzumelden, riskiert ein hohes Bußgeld. Laut Stiftung Warentest kann eine versäumte Anmeldung mit einer Strafe von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Regelbrecher sollten sich auch nicht in der falschen Sicherheit wiegen, niemals bei einem Verstoß auffliegen zu können. Vor allem Städte führen zur Aufbesserung ihrer Einnahmen Kontrollen auf der Straße durch. Ordnungsgemäß angemeldete Hunde tragen nämlich beim Spaziergang eine Steuermarke am Halsband. Fehlt diese, kommt das Herrchen die Pflichtverletzung unter Umständen teuer zu stehen. Für gewöhnliche Haustiere lässt sich somit die Hundesteuer nicht umgehen. Lediglich Hartz-IV-Empfänger können einen Antrag zur Befreiung stellen, falls durch sie eine ernsthafte Gefährdung ihrer Existenz vorliegt.
Redaktion finanzen.net
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