Hohe Energiekosten: Wie Wohnungsbesitzer mit Miteigentümern eine E-Auto-Ladestation einrichten lassen können
Wer mit dem Gedanken spielt, sich ein Elektroauto anzuschaffen, oder vielleicht sogar schon eines besitzt, wird unweigerlich mit der Frage konfrontiert, wo er es aufladen kann. Wer nur Miteigentümer in einem Mehrfamilienhaus ist, kann hier nicht einfach auf eigene Faust handeln. Wie kommt man in solch einem Fall an seine E-Auto-Ladestation?
In Mehrfamilienhäusern, in denen mehreren Parteien Wohnungen gehören, muss ein Einbau einer E-Auto-Ladestation von den Eigentümern gemeinsam beschlossen werden. Hierzu ist der Gang in die Eigentümerversammlung Pflicht. Derzeit ist es nicht gerade leicht, sich eine E-Ladestation auf seinen Stellplatz einzubauen, wenn nicht das gesamte Haus einem selbst gehört.
Installation einer Ladestation betrifft Gemeinschaftseigentum
Der Installation muss nämlich eine Mehrheit der Miteigentümer zustimmen. Denn Stellplätze - ob im Freien oder in der Tiefgarage - gelten als Gemeinschaftseigentum aller Wohnungseigentümer. Im Alleingang kann man als einzelner Wohnungsbesitzer hier zunächst einmal gar nichts entscheiden, auch wenn man ein "Sondernutzungsrecht" für seinen Parkplatz besitzt.
Denn die Einrichtung einer Elektroauto-Ladestation betrifft nicht nur den Einzelnen, sondern die gesamte Gemeinschaft. Je nach technischen Voraussetzungen, ist es nötig, neue Leitungen zu verlegen, die Ladestation in Wand oder Boden fest zu verankern. Auch einen Anschluss ans Hausstromnetz braucht es, wenn man eine E-Auto-Tanke am eigenen Stellplatz installieren will.
Antrag auf Duldung oder auf Installation mehrerer Ladestationen möglich
Grundsätzlich gibt es beim Wunsch nach einer Elektroauto-Ladestation zwei Möglichkeiten. Zum einen kann in der Eigentümerversammlung ein Antrag auf Duldung der Einrichtung gestellt werden, die Kosten trägt der Antragsteller dann natürlich selbst. Zum anderen kann ein Beschluss beantragt werden, dass auf einigen oder allen Parkplätzen Ladestationen installiert werden. In diesem Fall würden die Kosten auf alle Miteigentümer verteilt.
Variante eins - Beschluss auf Duldung der Installation - bietet sich vor allem dann an, wenn die technischen Voraussetzungen im Haus bereits bestehen und keine großen Eingriffe in die Struktur nötig sind. Denn dann sind auch die Folgekosten für den Antragsteller absehbar. Sind hingegen großflächige Umbaumaßnahmen vorhersehbar, sollte man eher auf die zweite Variante setzen.
Bauliche Veränderung oder Modernisierung?
Wie viel Zustimmung man für die Möglichkeiten braucht, ist gesetzlich nicht ganz klar geregelt, es hängt davon ab, ob die Installation als "bauliche Veränderung" oder als "Modernisierung" angesehen wird. Bei einer baulichen Veränderung müssen alle Miteigentümer, die von der Maßnahme beeinflusst werden, zustimmen. Bei einer bloßen Modernisierung sollte theoretisch eine doppelt qualifizierte Mehrheit reichen - doch auch das ist rechtlich nicht ganz lupenrein und könnte vor Gericht angefochten werden.
Wer eine E-Auto-Ladestation möchte, sollte deshalb zunächst vor allem auf persönliche Kommunikation setzen und die Miteigentümer schon im Vorhinein zu überzeugen versuchen. Wer den Großteil auf seiner Seite hat, kann eigentlich kaum verlieren.
Vor Beantragung des Beschlusses zur Ladestation-Installation sollte man sich aber auch umfassend informieren und Angebote einholen, um so die Miteigentümer möglichst leicht überzeugen zu können. Ist der Kostenrahmen oder die benötigten Umbauten nicht ganz klar, werden diese nämlich eher mit nein stimmen. Hierzu sollte man die technischen Anforderungen von qualifiziertem Personal prüfen lassen und verschiedene Angebote und Gutachten einholen lassen. Außerdem sollte geregelt werden, dass die Ladestation(en) eigene Stromzähler bekommen: Sie werden wohl kaum ihre Miteigentümer davon überzeugen können, dass Sie ihr E-Auto auf Gemeinschaftsstromkosten tanken dürfen.
Redaktion finanzen.net
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