Sparen im Alltag: So vermeidet man Fehlkäufe
Wer hat nicht schon einmal etwas gekauft und dann doch keine Verwendung dafür gefunden? Die 3-7-14-Regel soll Abhilfe schaffen und bei konsequenter Anwendung einen deutlichen Spar-Effekt haben.
Eingekauft und dann doch nicht genutzt? - Affektkäufe tätigt vermutlich jeder von Zeit zu Zeit. Beim Shoppen schafft die 3-7-14-Regel Abhilfe und entlastet den Geldbeutel.
Innerhalb der Umtauschfrist nicht getragen?
Die Formel soll von der amerikanischen Kostümdesignerin Jenn Roigen erfunden worden sein, die beispielsweise für "Orange is The New Black" und "Girls" tätig war.
Ihre Anwendung ist ganz simpel. Wichtig ist, das Preisschild erst zu entfernen, wenn man das neue Kleidungsstück zum ersten Mal trägt. Das bedeuten die Zahlen:
3 - Ein drei Tage nach dem Kauf noch nicht getragenes Kleidungsstück wird höchstwahrscheinlich zur Schrankleiche. Anstatt es jedoch jetzt schon ins hinterste Fach zu werfen und zu vergessen, sollte man es die nächsten Tage noch draußen liegen lassen.
7 - Hat man es nach sieben Tagen immer noch nicht getragen, ist es eindeutig: Das Kleidungsstück ist eine Schrankleiche.
14 - Deswegen sollte man innerhalb der nächsten Woche (bis 14 Tage nach dem Kauf) mit dem Kassenbon zurück ins Geschäft gehen und das Teil zurückgeben oder gegen eines umtauschen, das man auch wirklich trägt. Natürlich sollte man schon beim Kauf nachfragen, bis wann ein Umtausch möglich ist und entsprechend innerhalb dieser Frist in den Laden zurückkehren - nicht immer sind es 14 Tage.
Am besten ein oder zwei Nächte drüber schlafen
Modemagazine empfehlen ihrer Leserschaft die 3-7-14-Regel schon seit Jahren. In abgewandelter Form ist sie aber auch auf andere Gebrauchsgegenstände anwendbar, denn im Endeffekt geht es nur darum, innerhalb der Rückgabefrist genau zu überlegen: Brauche ich das Produkt wirklich?
Besser ist natürlich, das schon vor dem eigentlichen Kauf zu überlegen. Wer unsicher ist, kann das Produkt zurücklegen lassen oder einfach zurück ins Regal legen. Will man es am nächsten oder übernächsten Tag immer noch haben, handelt es sich aller Wahrscheinlichkeit nach nicht um einen Fehlkauf.
Redaktion finanzen.net
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