Unter diesen Bedingungen darf ein Werkstudent mehr als 20 Wochenstunden leisten
Bei der Arbeit als Werkstudent gilt es einige gesetzliche Vorschriften einzuhalten. So ist es nicht jedem Studenten überhaupt erlaubt, eine Stelle als Werkstudent anzutreten. Zusätzlich gelten strikte zeitliche Restriktionen, wie viel ein Student pro Woche arbeiten darf.
Der Werkstudentenvertrag
Die Anstellung als Werkstudent eröffnet Vorteile sowohl für Arbeitnehmer, als auch für Arbeitgeber. Der Student sammelt praktische Erfahrung, verbessert seinen Lebenslauf und kann sich hierdurch das Studium finanzieren, während der Arbeitgeber qualifizierte Arbeitnehmer zu günstigen Konditionen für den Betrieb gewinnen kann, mit möglicherweise langfristiger Bindung an das Unternehmen.
Steuerrechtlich ist der Werkstudentenvertrag ebenfalls für beide Seiten äußerst lohnenswert. Für den Werkstudenten werden so gut wie keine Lohnnebenkosten fällig, nur in die Rentenversicherung müssen beide Seiten jeweils 9,35 Prozent vom Bruttogehalt zahlen.
So wird Studenten der Bruttolohn fast hundertprozentig ausgezahlt, ohne dass sie dabei auf die günstige Studenten- beziehungsweise Familienversicherung verzichten müssen.
Arbeitszeit bis 20 Wochenstunden
Regulär beträgt die gesetzlich geregelte maximale Arbeitszeit des Werkstudenten 20 Stunden pro Woche. Sollte dies in einem gewissen Rahmen überschritten werden, ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Werkstudenten als voll versicherungspflichtigen Arbeitnehmer anzumelden.
Hierdurch würden erhebliche Einschnitte beim Nettogehalt die Folge sein. Die berüchtigte 20-Stunden-Grenze für Werkstudenten hat folgenden Hintergrund: "Die Tätigkeit als Student überwiegt", erklärt Peter Mayer im Interview mit dem Gießener Anzeiger. Dementsprechend gilt ein Student, der während des Semesters über 20 Stunden arbeitet, nicht mehr als Vollzeit-Student, denn in diesem Rahmen kann er nicht mehr seine Leistungen als Student im vollen Umfang erfüllen.
Hierbei gibt es jedoch auch Sonderregelungen: Sofern bewiesen werden kann, dass die Mehrarbeit nicht mit den Studienzeiten in Konflikt gerät, könnte der Werkstudent unter Umständen auch während des Semesters über 20 Wochenstunden leisten.
Arbeitszeit über 20 Wochenstunden
Für die vorlesungsfreie Zeit, also die Semesterferien, gilt jedoch eine andere Regelung. Hier ist es dem Werkstudenten möglich, auch in Vollzeit der Tätigkeit nachzugehen, ohne aus der Studentenversicherung zu fliegen.
Ausschlaggebend ist hierbei die sogenannte 26-Wochen Grenze, wird diese überschritten, sind ebenfalls Sozialabgaben zu zahlen. Diese Regelung verbalisiert demnach, dass während der vorlesungsfreien Zeit auch über 20 Wochenstunden als Werkstudent gearbeitet werden darf, wenn folgendes gewährleistet ist.
Der Student darf nicht bereits für über 26 Wochen in den vergangenen zwölf Monaten mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet haben. Das heißt, wenn der Student im vergangenen Jahr mehr als sechs Monate in Vollzeit gearbeitet hat, darf auch in den Semesterferien nicht mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet werden.
Wer darf als Werkstudent arbeiten?
Zudem darf nicht jeder Student als Werkstudent eingestellt werden, hierbei muss der Arbeitgeber gewisse Faktoren berücksichtigen.
Der Werkstudent muss als ordentlich immatrikulierter Student an einer Universität, Hochschule oder staatlich anerkannten Berufsfachhochschule eingeschrieben sein. In welchem Land sich die jeweilige Hochschule befindet, ist dabei irrelevant, dementsprechend darf auch an einer Universität im Ausland studiert werden.
Die oberste Regel lautet jedoch immer, dass der Werkstudent sein Hauptaugenmerk auf das Studium legen muss.
Als Werkstudenten ausgeschlossen sind zudem Studierende im Urlaubssemester, duale Studenten, Promotionsstudenten, Teilzeit- sowie Fernstudenten und Gasthörer.
Henry Ely / Redaktion finanzen.net
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