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Vermögensverwaltung: Welche Kosten fallen an?
Ist die Entscheidung einmal gefallen, die Verwaltung des eigenen Vermögens aus der Hand zu geben, stehen Anlegerinnen und Anleger vor der schwierigen Aufgabe, eine Vielzahl von Angeboten zu vergleichen. Sie müssen diese im Detail prüfen und sich einen Überblick über die verschiedenen Anlagestrategien und über die Kosten verschaffen – keine leichte Aufgabe.
Generell können die Kosten davon abhängen, auf welche Art das Vermögen verwaltet wird. Enthält ein Portfolio ausschließlich passive Investments, also ETFs, schlägt sich das womöglich in einem geringeren Vermögensverwaltungshonorar nieder. Denn ETFs bilden lediglich bestehende Indizes wie den so genannten Weltindex MSCI World oder den amerikanischen Aktienindex S&P500 nach.
Enthält das Portfolio hingegen aktiv gemanagte Fonds oder sorgfältig ausgewählte Einzeltitel, können die Kosten etwas höher ausfallen. Denn in diesem Fall prüfen Analysten und Portfoliomanager wichtige Unternehmenskennzahlen und stellen diversifizierte Anlagestrategien zusammen. Diese können nicht nur Aktien, sondern weitere Anlageklassen wie beispielsweise Anleihen und Gold enthalten. Den Aufwand lassen sich Vermögensverwalter vergüten. Anleger müssen sich über die Unterschiede klar sein und prüfen, mit welcher Lösung sie sich langfristig wohlfühlen.
Im Folgenden ein Überblick über die grundsätzliche Kostenstruktur von Vermögensverwaltungen:
- Klassische Management-Gebühr
Die klassische Management Fee, oder Management-Gebühr, beträgt in der Regel einen bestimmten Prozentsatz des verwalteten Vermögens. Weitere Kosten für die Depotführung, für Transaktionen oder Produkte wie Fonds und ETFs können anfallen. - Management-Gebühr plus Erfolgsvergütung
Einige Vermögensverwalter erheben zusätzlich zur Management Fee eine erfolgsabhängige Vergütung, die Performance Fee. Diese orientiert sich an der erwirtschafteten Rendite. - All-in-Gebühr
In einer All-in-Gebühr sollten grundsätzlich alle anfallenden Gebühren enthalten sein. Leider ist dies nicht immer der Fall. Es kommt vor, dass mit einer All-in-Gebühr geworben wird, aber dennoch beispielsweise die Produktkosten, also Kosten für Fonds oder ETFs, gesondert in Rechnung gestellt werden.
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Bei Flossbach von Storch ONE erhalten Anleger eine zu ihren Bedürfnissen und Zielen passende globale Anlagestrategie. Diese enthält neben sorgfältig ausgewählten Aktien auch Anleihen und Gold (indirekt). Durch die Kombination dieser Anlageklassen mindern unsere Portfoliomanager Marktrisiken und nutzen vielfältige Ertragschancen.
Zudem arbeiten wir mit einer All-in-Gebühr, die ihren Namen verdient. Darin enthalten sind sämtliche Kosten für unsere Vermögensverwaltung, Depotgebühren, Transaktionskosten und das Rebalancing. Auch ein Strategiewechsel ist kostenlos möglich. Zusätzlich zur All-in-Gebühr fallen keine weiteren Kosten an. Haben Sie Fragen dazu? Rufen Sie uns einfach an, vereinbaren Sie einen Termin oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir freuen uns auf Sie!
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Bildquelle: Flossbach von Storch