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Vermögensaufbau für Kinder
Depoteröffnung – auf welchen Namen?
Eröffnen Eltern ein Depot auf den Namen ihres Kindes, kann dieses mit 18 Jahren selbst über das Geld verfügen. Eltern sollten sorgfältig abwägen, ob sie ihrem Nachwuchs zutrauen, dann verantwortungsbewusst mit dem angesparten Vermögen umzugehen. Denn es gibt kein Zurück: Die Eltern erhalten eine Vollmacht. Sie können zwar noch auf das Geld zugreifen, bis das Kind 18 Jahre alt ist. Doch dann müssen sie nachweisen, dass das Geld für das Kind verwendet wird.
Steuerliche Vorteile kann ein Depot auf den Namen des Kindes haben: Denn für Kapitaleinkünfte aus Kursgewinnen, Dividenden oder Zinsen, die über dem Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr liegen, zahlen Anlegerinnen und Anleger üblicherweise 25 Prozent Abgeltungsteuer, den Solidaritätszuschlag (Soli) und eventuell Kirchensteuer. Legen Eltern im eigenen Namen (also auf ihrem Depot) für das Kind an, zählen die Erträge steuerlich zum Gesamtvermögen.
Anders sieht es aus, wenn das Kind selbst der Depotinhaber ist. Denn Kinder haben in der Regel kein regelmäßiges Einkommen, das über dem Grundfreibetrag liegt. Der Grundfreibetrag ist eine vom Staat festgelegte Summe, die aktuell für eine Einzelperson 11.784 Euro beträgt (Stand 2024). Sie gilt als Existenzminimum und wird vom Finanzamt jedes Jahr an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst. Wer ein geringeres Einkommen hat, wie beispielsweise Kinder, muss für sein Einkommen keine Einkommensteuer – und keine Abgeltungssteuer – bezahlen.
NV-Bescheinigung vorlegen
Allerdings sind Banken, Finanzinstitute und Vermögensverwalter dazu verpflichtet, die Abgeltungsteuer, den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer einzubehalten und direkt an das Finanzamt abzuführen. Nur eine so genannte Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) befreit sie von dieser Pflicht. Die NV-Bescheinigung können Eltern beim zuständigen Finanzamt beantragen. Sie gilt jeweils für drei Jahre.
Doch Vorsicht ist im Hinblick auf die Gesetzliche Krankenversicherung geboten: Eltern können ihre Kinder in der Regel kostenfrei mitversichern. Übersteigen die Einkünfte des Kindes einen gewissen Betrag, können die Voraussetzungen für eine Familienversicherung nicht mehr gegeben sein.
Schenkungssteuer: Freibeträge nutzen
Bei der Überlegung, auf welchen Namen die Eltern ein Depot eröffnen, kann auch die Schenkungssteuer eine Rolle spielen. So darf jeder Elternteil dem Kind innerhalb von zehn Jahren ein Vermögen in Höhe von 400.000 Euro steuerfrei übertragen. Dabei ist es unerheblich, ob die Summe als Einmalbetrag oder durch eine Sparrate zustande kommt. Eröffnen Eltern also zur Geburt des Kindes ein Depot, können sie die Freibeträge bis zum 18. Lebensjahr zweimal in Anspruch nehmen. Sparen sie hingegen in ihrem eigenen Namen für das Kind, können sie diese lediglich einmal geltend machen.
Welche Anlagestrategie ist die richtige
Sind die grundsätzlichen Überlegungen abgeschlossen, müssen sich Eltern Gedanken über eine geeignete Anlagestrategie machen. Insbesondere bei einem sehr langen Anlagehorizont bietet es sich an, das Vermögen zu einem gewissen Anteil in Aktien zu investieren. Denn die Zinsen auf Sparbuch, Tages- oder Festgeld reichen in der Regel nicht aus, um die Kaufkraft des Vermögens auf lange Sicht zu erhalten. Zwischenzeitliche Kursschwankungen können sie hingegen einfach aussitzen.
Wichtig ist es dennoch, die Anlagestrategie mit Bedacht zu wählen. Denn nur, wenn sich alle Beteiligten wohlfühlen, kann diese auch langfristig durchgehalten werden. Immer wieder werden Investoren bei Marktturbulenzen nervös und steigen dann zur Unzeit aus Anlagen aus. Manche vernichten so die Erträge mehrerer Jahre. Zudem verursachen häufige Strategiewechsel Transaktionskosten. Eltern, die bei starken Wertschwankungen nachts nicht mehr schlafen können, sollten sich daher für eine Anlagestrategie mit einer geringeren Aktienquote und einem größeren Anteil an Anleihen und Edelmetallen wie Gold entscheiden. Diejenigen, die Wertschwankungen gut aushalten können und etwas höhere Renditeziele haben, können auch eine höhere Aktienquote wählen.
Wenn der Übergabezeitpunkt näher rückt, gilt es die Aktienquote an die Pläne anzupassen, die der Nachwuchs mit seinem künftigen Vermögen hat. Soll der Betrag auf einmal zur Gänze abgehoben werden, ist es ratsam, bereits einige Jahre vorher das angesparte Aktienvermögen aufzuteilen und einen Teil Jahr für Jahr in weniger stark schwankende Anlagen umzuschichten. So mindern Eltern das Risiko, dass der Ausstiegszeitpunkt in einem Markttief liegen wird. Der Strategiewechsel in weniger stark schwankende Anlageklassen kann später beginnen und muss weniger radikal ausfallen, wenn das Geld beispielsweise eine über mehrere Jahre dauernde Ausbildung finanzieren soll oder der Nachwuchs weiter (teilweise) investiert bleiben möchte.
Die Qualität ist entscheidend
Doch wichtig ist in jedem Fall die Qualität. Denn Aktie ist nicht gleich Aktie. Nur Qualitätsunternehmen können Krisen weitgehend unbeschadet überstehen und langfristig Umsatz und Gewinn steigern. Auch ihr Aktienkurs kann zwischenzeitlich schwanken. Doch langfristig folgen die Aktienkurse in der Regel der Gewinnentwicklung von Unternehmen.
Und auch eine ausreichende Diversifikation ist für den Anlageerfolg essenziell. Bei der Geldanlage gilt: Niemals alles auf eine Karte! Eltern sollten darauf achten, das Vermögen ihres Kindes nicht nur über verschiedene Regionen, Währungsräume und Branchen zu streuen, sondern auch über mehrere Anlageklassen wie Aktien, Anleihen und Edelmetalle. Auf diese Weise lassen sich Risiken mindern und vielfältige Ertragschancen nutzen – für einen guten Start ins Leben.
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Bildquelle: Flossbach von Storch