Investmentfonds

Steuerfallen für Fonds-Anleger

20.01.13 03:00 Uhr

Steuerfallen für Fonds-Anleger | finanzen.net

In deutschen Depots lagern immer mehr Fonds mit Sitz im Ausland. Wann Anleger selbst beim Fiskus aktiv werden müssen.

von Stefan Rullkötter, Euro am Sonntag

Ein Großherzogtum erfreut sich in der Finanzbranche weiterhin großer Beliebtheit.­ Am Finanzplatz Luxemburg können sich Fondsgesellschaften auch dieses Jahr sicher sein, dass die örtliche Finanzaufsicht ihre Produkte wohlwollend behandelt. Ein Drittel des weltweiten Fondsvermögens, rund zwei Billionen Euro, wird derzeit im Zwergstaat zwischen Eifel und Belgien verwaltet.

Ein wichtiger Standortvorteil, der den Fondsgesellschaften viel bürokratischen Aufwand erspart: In Luxemburg aufgelegte Investmentfonds sind automatisch EU-weit zum Vertrieb zugelassen - und darüber hi­naus auch an wichtigen Finanzplätzen wie Singapur und Hongkong.

Das Fremdgehen der Fondsgesellschaften - mehr als 50 Prozent der rund 10 000 in Deutschland zum Vertrieb zugelassenen Investmentfonds tragen in der ISIN das LU-Kürzel - hat oft unerwartete steuerliche Folgen für die Kunden: "Genau aufpassen müssen Anleger bei Fondsgesellschaften mit Sitz im Ausland, die Zinsen und Dividenden nicht ausschütten, sondern im Fondsvermögen ­wieder anlegen", warnt Birgit Hosemann, Steuerexpertin für Kapital­anlagen in München.

Denn weder die Depotbank noch die Fondsgesellschaft selbst ziehen die für die wiederangelegten Erträge bei diesen Produkten fällige Abgeltungsteuer ein - Anleger stehen selbst gegenüber dem Fiskus in der Pflicht. "Deshalb sollten betroffene Anleger ihre wiederangelegten Auslandsfondserträge grundsätzlich selbst beim Finanzamt deklarieren", rät Steuerberaterin Hosemann. Dafür müssen sie für jedes Jahr, in dem sie den Auslandsfonds gehalten haben, den Thesaurierungsbetrag - die Fondsgesellschaften veröffentlichen diese Summen pro Anteil im Internet (www.bundesanzeiger.de) - versteuern (Formular Anlage KAP, Zeile 17).

Auch beim Verkauf von Auslandsfondsanteilen kann es vorkommen, dass Banken zu viel Abgeltungsteuer abführen. Der Grund: Für deren Berechnung muss vorschriftsgemäß der gesamte Wertzuwachs zugrunde gelegt werden. Wird der Fiskus über­bedient, können sich Fondsanleger zu viel gezahlte Abgaben via Steuererklärung erstatten lassen. Dafür müssen sie nachweisen, dass laufende Erträge bereits deklariert sind.

"Die Arbeit sparen können sich auch jene Anleger nicht, die Auslandsfonds schon vor 2009 im Depot hatten und nach Ablauf der Spekulationsfrist Bestandsschutz bei Verkauf genießen", erklärt Hosemann. Denn die laufenden Erträge wie Zinsen und Dividenden sind stets steuerpflichtig. Nebenstehend eine Übersicht zu vier typischen Steuerfällen bei Fonds.
Steuerfallen und Auswege für Fondsanleger (pdf)

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