Euro am Sonntag

Offenlegungsverordnung: Regulierung ohne konkrete Regeln

15.03.21 14:00 Uhr

Offenlegungsverordnung: Regulierung ohne konkrete Regeln | finanzen.net

Technische Umsetzung hinkt hinterher.

von Andreas Hohenadl, Euro am Sonntag

Seit Mittwoch, 10. März, gilt für Europas Finanzbranche die sogenannte Offenlegungsverordnung. Sie soll nach dem Willen der EU unter anderem sicherstellen, dass unterschiedliche Finanzprodukte in puncto Nachhaltigkeitsrisiken verglichen werden können. Die Verpflichtung ist eines der Instrumente, mit denen die EU den "Green Deal" umsetzen will - ihren Plan, den Kontinent bis 2050 klimaneutral zu machen.

Die Offenlegungsverordnung soll Fondsgesellschaften, Versicherer und Finanzberater zu weitaus größerer Transparenz verpflichten, wenn diese Finanzprodukte als nachhaltig bewerben. Aktuell sind die Auswirkungen aber noch wenig konkret. "Zwar gilt jetzt die Verordnung, aber die Angaben der Anbieter werden vorerst nur sehr allgemein sein können", sagt Georg Haumann, Sprecher des Fondsverbands BVI. Denn viele Fragen der technischen Umsetzung seien noch nicht geklärt. Eigentlich sollten Verordnung und zugehörige Detailregeln zusammen in Kraft treten. Aber schon länger war absehbar, dass die Detailvorschriften der EU-Aufsichtsbehörden nicht rechtzeitig fertig sein würden. Aktuell wird der 1. Januar 2022 als Termin angepeilt, zu dem die technischen Vorschriften wirksam werden sollen.




Bildquellen: Romolo Tavani / Shutterstock, Andrey Burmakin / Shutterstock.com