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Mit Sicherheit: So investieren Sie clever in Gold!

10.02.17 03:00 Uhr

Mit Sicherheit: So investieren Sie clever in Gold! | finanzen.net

Mit ETCs sind Investments in das Edelmetall unkompliziert und kostengünstig. Doch Anleger sollten auf die Produktdetails achten.

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Rohstoffe

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von Astrid Zehbe, Euro am Sonntag

Nichts beeinflusst den Goldpreis derzeit so stark wie die Ereignisse in den USA. Nachdem das Edelmetall nach den US-Wahlen Federn ließ, befinden sich die Notierungen nun wieder im Aufwind. Die jüngsten Regierungsmanöver Donald Trumps erhöhen weltweit die Sorge vor politischer Instabilität, seine Infrastrukturpläne lassen die Inflationserwartungen steigen.



Unsicherheit und anziehende Preise, die klassischen Treiber des Krisenmetalls, sind derzeit so präsent wie lange nicht. Für viele Anleger bekommt Gold spätestens jetzt wieder einen festen Platz im Depot. Doch die Investmentmöglichkeiten sind vielfältig. Wer nicht genau hinschaut, geht womöglich höhere Risiken ein als nötig und gefährdet obendrein seine Rendite.

Gold wirft keine Zinsen oder Dividenden ab, lediglich Kursgewinne sorgen für Rendite. Die meisten Anleger sichern mit dem Rohstoff darum vor allem ihr Depot ab: Im Fall von Marktturbulenzen gewinnt Gold als sicherer Hafen in der Regel an Wert, und die Verluste im Depot werden begrenzt.


In einem inflationären Umfeld wie derzeit in Europa und den USA, in dem Verbraucherpreise steigen, während die Notenbanken gar nicht oder nur minimal die Zinsen er­höhen, kann Gold zudem einen Vermögensschutz bieten. Laut den Analysten der LBBW gingen sinkende Realrenditen in den vergangenen Jahren stets mit einer Verteuerung des gelben Edelmetalls einher, weshalb die Experten mit steigenden Goldnotierungen rechnen.

Edelmetall als Vermögensschutz

Anleger haben bei Gold-Investments die Qual der Wahl. Neben dem Kauf von physischem Gold, also Barren oder Münzen, erfreuen sich börsengehandelte Produkte immer größerer Beliebtheit. Mit den endlos laufenden Goldanleihen, den sogenannten ETCs (Exchange Traded Commodities, börsengehandelte Rohstoffe), können Investoren günstig und unkompliziert an der Wertentwicklung des Rohstoffs partizipieren.

Doch der Teufel steckt im Detail. Bei den hierzulande erhältlichen ETCs handelt es sich rechtlich gesehen um Inhaberschuldverschreibungen. Anders als bei ETFs ist das in ETCs investierte Kapital kein Sondervermögen, das im Fall einer Insolvenz des Emittenten geschützt ist. Zur Minimierung dieses Ausfallrisikos bieten viele ETC-Anbieter Produkte an, die besichert sind.


Die sogenannten vollständig besicherten ETCs, bei denen in der Regel die Wertentwicklung von Gold-Futures abgebildet wird, sind meistens mit Kreditsicherheiten eines Versicherers hinterlegt. Auch Bareinlagen, Geldmarktfonds oder Wertpapiere mit sehr guter Bonität können als Sicherheiten dienen. Wer echtes Gold als Sicherheit bevorzugt, der sollte bei seiner Investment­entscheidung darauf achten, sich physisch hinterlegte ETCs ins Depot zu ­holen. Anders als bei den besicherten Papieren kauft der Emittent die entsprechende Menge Gold und lagert diese ein. ETCs sind nicht verleihbar, sodass im Insolvenzfall das Gold noch vorhanden sein sollte.

Bei einigen physisch besicherten Gold-ETCs besteht zudem das Recht, sich das Gold liefern zu lassen. Der in Deutschland meistgehandelte Gold-ETC dieser Art ist der Xetra-Gold der Deutschen Börse (siehe Investor-Info). Mit jedem Anteilschein ist ein Lieferanspruch auf ein Gramm Gold verbrieft, das im Zentral­tresor für deutsche Wertpapiere in Frankfurt hinterlegt ist. Entscheidet sich ein Anleger dazu, sich das Gold liefern zu lassen, ist dies ab einem Gramm möglich, allerdings fallen Lieferkosten an. Unsicherheiten wie das Brexit-Votum haben 2016 zu einer steigenden Nachfrage nach Xetra-Gold geführt. Die Goldbestände haben sich binnen eines Jahres auf fast 120 Tonnen verdoppelt.

Rendite durch Steuervorteile

Zudem locken steuerliche Anreize bei Xetra-Gold. Normalerweise fallen auf realisierte Gewinne von ETCs Abgeltungsteuern an. Wegen seines Liefer­anspruchs ab einem Gramm hat der Bundesfinanzhof Xetra-Gold jedoch in einem Urteil von 2015 (Az. VIII R 4/15; VIII R 35/14) in steuerlicher Hinsicht mit Barren und Münzen gleichgestellt. Damit sind Kursgewinne nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei, ansonsten wird Einkommensteuer fällig. Im Gegenzug dürfen außerhalb der Spekulationsfrist realisierte Verluste jedoch nicht mehr berücksichtigt werden. Die Regelung gilt auch für den Gold Bullion Securities ETC, bei dem man sich das Gold ebenfalls liefern lassen kann.

Doch Lieferanspruch ist nicht gleich Lieferanspruch: Auch bei dem von der Börse Stuttgart emittierten Euwax-Gold kann man sich das Edelmetall nach Hause holen - allerdings erst ab einer Menge von 100 Gramm. Damit gilt die Regelung der Steuerbefreiung nicht, für Kursgewinne fallen also ganz normal Abgeltungsteuern an. Dafür sind jedoch auch Verluste verrechenbar.

Die Haltedauer entscheidet

Anleger sollten prüfen, wie lange sie beabsichtigen, das Gold zu halten: Für mittel- bis langfristig orientierte Investoren lohnen sich Produkte, deren Kursgewinne wegen des Lieferanspruchs steuerbefreit sind. Für kurzfristig orientierte Anleger, die das Edelmetall weniger als ein Jahr halten, spielt der persönliche Einkommensteuersatz eine Rolle: Liegt dieser unter der Abgeltungsteuer von 25 Prozent, sind physisch hinterlegte Produkte mit unbegrenztem Lieferan­spruch die bessere Wahl, da sie der Einkommensteuer unterliegen. Ist er höher, eignen sich Gold-ETCs, bei denen Abgeltungsteuer anfällt.

Investor-Info

Xetra-Gold
Der Klassiker

Der ETC wurde 2007 von einem Joint Venture aus Deutscher Börse, fünf Banken sowie dem Goldbarrenhersteller Umicore auf den Markt gebracht. Er verbrieft den Anspruch auf je ein Gramm Gold. Das Produkt ist nicht währungs­gesichert; weil Gold in Dollar notiert, haben Euro-Anleger damit ein Wechselkursrisiko.

Gold-ETCs
Gute Alternativen

Wer in Gold-ETCs investieren will, hat die Auswahl zwischen zahlreichen Produkten mit unterschiedlicher Besicherung. Sicherheits­orientierte Investoren sollten eher auf physisch hinterlegte Produkte setzen. Neben ­Xetra-Gold ist der Gold Bullion Securities nach einem Jahr Haltedauer steuerbefreit.

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