Urteil gefällt

Krypto-Klage der SEC: Binance muss sich Vorwürfen stellen

01.07.24 11:41 Uhr

Binance unter Druck: SEC darf ihre Krypto-Klage weiter verfolgen | finanzen.net

Nach dem bereits seit über einem Jahr laufenden Streit zwischen der weltweit größten Kryptowährungsbörse Binance und der US-Börsenaufsicht SEC hat am Freitag nun eine Bundesrichterin entschieden, dass die Krypto-Klage gegen Binance weiter verfolgt werden darf.

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• Binance und SEC weiter im Clinch
• Streit um Verstöße gegen Wertpapiergesetze dauert seit 2023 an
• SEC darf Krypto-Klage gegen Binance weiterhin verfolgen

Am späten Freitag ist der US-Börsenaufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission (SEC) ein Teilerfolg gelungen: Wie bekannt wurde, hat die Bundesrichterin Amy Berman Jackson vom U.S. District Court for the Disctrict of Columbia entschieden, dass ein Großteil der Klage der SEC gegen die weltweit größte Kryptowährungsbörse Binance fortgesetzt werden kann. Binance hatte das Gericht zuvor gebeten, die Klage fallen zu lassen. Vergangenen November hatte das Unternehmen außerdem zugestimmt, 4,3 Milliarden US-Dollar zu zahlen, um sich mit dem Justizministerium und der Commodity Futures Trading Commission wegen illegaler Finanzverstöße zu einigen. Der Kryptobörse sowie dessen Gründer und Ex-CEO Changpeng Zhao wird unter anderem vorgeworfen, gegen Wertpapiergesetze verstoßen zu haben.

Rückschlag, aber auch Teilerfolg für Binance

Bereits im Juni vergangenen Jahres hatte die SEC Klage gegen Binance eingereicht. Darin hieß es, die Kryptobörse und Zhao hätten "das Handelsvolumen künstlich aufgebläht [...], Kundengelder abgezweigt [...], US-Kunden nicht von der Plattform ferngehalten [...] und Investoren über die Kontrollen der Marktüberwachung getäuscht [...]", wie Reuters erklärt. Zudem soll Binance der SEC zufolge den Handel mit Krypto-Token angeboten haben, die als nicht registrierte Wertpapiere eingestuft werden.

Einen kleinen Teilerfolg konnte Binance dennoch verbuchen, denn die Richterin entschied zugleich, dass die Klagen im Zusammenhang mit Sekundärmarktverkäufen von Binance und allen Verkäufen im Zusammenhang mit dem Stablecoin Binance USD abzuweisen seien.

Redaktion finanzen.net

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