DDA Krypto ETPs sind für deutsche Privatanleger nach einjähriger Haltefrist steuerfrei
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Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 10. Mai 2022 ein Schreiben zur steuerrechtlichen Behandlung von Kryptowährungen veröffentlicht, in dem klargestellt wird, dass für Privatanleger in Deutschland, die physisch hinterlegte ETPs mit Lieferanspruch (Exchange-Traded Products) auf Kryptowerte kaufen und über ein Jahr lang halten, keine Kapitalertragssteuer ("Abgeltungssteuer") anfällt.
Institutionelle Investoren z.B. Manager eines Multi Asset Funds können keine Auslieferung erwirken, weil sie aus rechtlichen und regulatorischen Gründen keine Lieferung erhalten dürfen.
Laut dem Schreiben zu Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token sind Erlöse aus der Veräußerung von Krypto-ETPs für deutsche Privatanleger nach einer Haltedauer von mindestens einem Jahr steuerfrei, da alle DDA Krypto-ETPs auf Lieferanspruch der Kryptowerte setzen.
Ertragsteuerrechtliche Behandlung im Privatvermögen
Der genaue Wortlaut des Schreibens besagt: "Vermittelt die Schuldverschreibung ausschließlich einen Anspruch auf Lieferung einer beim Emittenten hinterlegten festgelegten Menge von Einheiten einer virtuellen Währung oder sonstigen Token oder einen Anspruch auf Auszahlung des Erlöses aus der Veräußerung der Einheiten einer virtuellen Währung oder sonstigen Token durch den Emittenten, liegt keine Kapitalforderung im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 7 EStG, sondern ein Sachleistungsanspruch vor."
Somit fällt bei den am Ende aufgeführten DDA Krypto ETPs ähnlich wie bei Xetra Gold keine Abgeltungssteuer an, sobald die einjährige Haltedauer überschritten wurde.
Einfach und bequem mit Krypto-ETPs in Kryptowerte investieren
Alle DDA Krypto-ETPs sind vollständig physisch mit den jeweiligen Coins hinterlegt. Dies ermöglicht es Anlegern, in Kryptowerte zu investieren, ohne sich mit der technischen Komplexität des direkten Kaufs und der sicheren Verwahrung von Kryptowährungen befassen zu müssen.
DDA Krypto-ETPs mit Auslieferungsanspruch
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