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Bundesrats-Entscheid zur Verlustverrechnung ist kritisch zu sehen

23.12.20 09:29 Uhr

Bundesrats-Entscheid zur Verlustverrechnung ist kritisch zu sehen | finanzen.net

Damit, dass der Bundesrat am Freitag, den 18. Dezember seine Zustimmung zum neuen Jahressteuergesetz gegeben hat, das am 1. Januar 2021 in Kraft treten soll, war nach der Verabschiedung des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung zwei Tage zuvor im Bundestag zu rechnen.

Doch speziell den daraus resultierenden Umgang mit Verlusten aus Termingeschäften sieht der Contracts for Difference Verband e.V. (CFD-Verband) sehr kritisch. Denn dieser Umgang kann insbesondere für Privatanleger direkte negative Konsequenzen haben.

Zur Rekapitulation: Das neue Gesetz sieht vor, dass Verluste aus Termingeschäften künftig bis zu einer Höhe von 20.000 Euro im laufenden Kalenderjahr mit Gewinnen und so genannten Stillhalterprämien verrechnet werden können - bisher waren es maximal 10.000 Euro. Nicht verrechnete Verluste könnten auf Folgejahre vorgetragen und jeweils in Höhe von 20.000 Euro mit Gewinnen verrechnet werden. Aus Sicht des Verbandes hat diese Regelung einen schwerwiegenden Konstruktionsfehler, schließlich führt sie dazu, dass es zukünftig durchaus üblich werden könnte, dass Privatanleger Steuern zahlen müssen, obwohl unter dem Strich gar kein Gewinn angefallen ist.

Der Verband hat aber nicht nur aus ökonomischer Sicht Bedenken, sondern hält es auch unter verfassungsrechtlichen Aspekten grundsätzlich für zumindest fragwürdig, dass der Staat an den Gewinnen von Anlegern uneingeschränkt teilhaben will, zugleich aber nur sehr begrenzt bereit ist, die Verluste mitzutragen und dagegen zu rechnen. Mit dieser Einschätzung ist der Verband auch nicht allein: Der Bundesrat selbst hatte im Oktober ähnliche Bedenken geäußert und sich für eine Streichung der 2019 (BGBl. I 2019, 2875) geschaffenen neuen Verlustverrechnungsbeschränkungen im Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen ausgesprochen. Dass die Höhe der Verrechnungsgrenze jetzt von 10.000 auf 20.000 Euro angehoben wurde, ändert an der Kritik des Verbands nichts - hierbei handelt es sich lediglich um eine optische Kosmetik, die die Schieflage des Sachverhalts in unseren Augen nicht begradigen kann.

Dass die Neuregelungen das Einkommensteuergesetz betreffen, Betriebsvermögen somit außen vor sind und daher nur Privatanleger Leidtragende dieser jüngsten Entscheidung sind, kritisiert der Verband zusätzlich. Es ist nach seiner Ansicht nicht nachvollziehbar, dass Privatanlegern bei ihrem Engagement an den Kapitalmärkten derartige Steine in den Weg gelegt werden - vor allem wenn dieses Engagement im Sinne der Sicherung eines langfristig orientierten Vermögensaufbaus stattfindet. CFD spielen hier schließlich durchaus eine Rolle: In einer jüngsten Studie zum CFD-Markt hat immerhin mehr als ein Fünftel der Befragten angegeben, CFDs überwiegend zur Absicherung des Depots einzusetzen.

Obwohl die Tinte unter dem Gesetz noch nicht trocken ist, ist für den Verband eines klar: Hier muss in jedem Fall nachgebessert werden - und das möglichst bald.

Rafael Neustadt ist Geschäftsführer des Contracts for Difference Verband e.V. (CFD-Verband) und ist seit 25 Jahren in der CFD Branche aktiv. Nachdem er einige Jahre bei der Deutschen Bank in Düsseldorf tätig war, wirkte er an der Gründung der FXFlat Wertpapierhandelsbank mit, deren Geschäftsführer Rafael Neustadt ebenfalls ist.