BaFin-Pläne zu CFDs

Privatanleger aufgepasst: Droht das Aus für den CFD-Handel mit Nachschusspflicht?

16.01.17 22:31 Uhr

Privatanleger aufgepasst: Droht das Aus für den CFD-Handel mit Nachschusspflicht? | finanzen.net

Die BaFin könnte es der belgischen Regulierungsbehörde in Zukunft nachmachen und den CFD-Handel ganz verbieten. Aktuell wird ein Verbot für den CFD-Handel mit Nachschusspflicht angedacht.

In Deutschland gibt es zehntausende Anleger, die sich haupt- oder nebenberuflich dem CFD-Handel verschrieben haben. Viele Trader bestreiten ihren Lebensunterhalt mit dem Handel von Contracts for Difference (CFDs). Droht ihnen bald das wirtschaftliche Aus?
Seit einigen Monaten wird spekuliert, ob die BaFin den CFD-Handel mit Nachschusspflicht in Deutschland verbieten könnte. Laut der BaFin hat die Finanzindustrie in der Bundesrepublik Deutschland bis zum 20. Januar 2017 Zeit, um sich zu einem möglichen Verbot von speziellen Differenzgeschäften zu äußern. Danach könnte ein Verbot des CFD-Handels mit Nachschusspflicht für Privatanleger drohen.

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Belgien hat CFDs bereits verboten

Im EU-Staat Belgien hat die Regulierungsbehörde FSMA den Handel mit CFDs bereits im letzten Jahr untersagt. In anderen EU-Staaten und international bekannten Finanzzentren, wie z.B. Großbritannien und Zypern, ist die maximale Hebelwirkung gedeckelt. Wird der Blick nach Übersee gerichtet, so zeigt sich auch für die Vereinigten Staaten, dass US-Bürger keine CFDs handeln dürfen. Alles zusammen keine allzu guten Vorboten für deutsche CFD-Trader in der kommenden Zeit.

Zieht die BaFin bald mit einem Verbot für CFD-Geschäfte mit Nachschusspflicht nach?

Ein mögliches Totalverbot des CFD-Handels in Deutschland durch die BaFin wäre aus heutiger Sicht nahezu undenkbar. Dies wäre sowohl für die Anlegerschaft als auch für die CFD-Broker ein zu herber Schlag. Vielen professionellen Tradern und CFD-Anbietern könnte die Grundlage ihrer geschäftlichen Aktivitäten ganz oder teilweise entzogen werden. Seit Anfang Dezember ist die Finanzindustrie laut einer Allgemeinverfügung der BaFin jedoch dazu aufgerufen, sich zur geplanten Produktintervention nach Paragraph 4 des Wertpapierhandelsgesetzes zu äußern. Die Frist zur Äußerung läuft am 20. Januar 2017 ab. Danach könnte es spannend werden - zumindest für den CFD-Handel mit Nachschusspflicht.

Aus der Allgemeinverfügung der deutschen Aufsichtsbehörde BaFin ist aktuell lediglich ein mögliches Verbot von finanziellen Differenzgeschäften mit Nachschusspflicht herauszulesen. Zu einer Nachschusspflicht für die Anleger kann es beim CFD-Handel kommen, wenn plötzliche Kurssprünge die hinterlegte Sicherheitsleistung sowie das eingezahlte Kapital auf dem CFD-Konto aufbrauchen. In diesem Fall müssten Anleger Geld aus ihrem sonstigen Vermögen nachliefern. Im Gegensatz zu anderen Hebelprodukten, wie beispielsweise Knockout-Zertifikaten (Turbos), können Trader bei CFDs somit viel mehr verlieren, als sie an Kapital eingezahlt haben. Ein typisches Beispiel für diesen Fall war die Freigabe des Schweizer Franken im Jahr 2015. Die plötzliche Aufwertung der eidgenössischen Währung zum Euro hatte für einige CFD-Anleger fatale Folgen.
Sollte sich die BaFin in diesem Jahr für ein Verbot des CFD-Handels mit Nachschusspflicht entschließen, so dürfte das für die große Mehrheit der Anleger keine allzu großen Neuerungen mitsichbringen. Eine Reihe von CFD-Anbietern hat sich bereits vorbereitet und bietet beispielshalber schon seit einiger Zeit den Handel von CFDs ohne Nachschusspflicht an.

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Fazit zum drohenden CFD-Verbot

Es bleibt abzuwarten, wie die BaFin letztlich nach dem 20. Januar 2017 entscheidet und ob ein mögliches Verbot des CFD-Handels mit Nachschussplicht nur ein Anfang für weitere Regulierungsvorstöße ist. Aktive Trader und CFD-Anleger in Deutschland sollten den Newsflow weiterhin verfolgen. Zunächst dürfte sich für viele Anleger jedoch wenig ändern und Panikmache kein guter Ratgeber sein.



Redaktion finanzen.net

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