Vertragsverletzungsverfahren

EU-Kommission will Deutschland notfalls wegen BVerfG-Urteil zur EZB verklagen

08.05.20 15:54 Uhr

EU-Kommission will Deutschland notfalls wegen BVerfG-Urteil zur EZB verklagen | finanzen.net

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu den Staatsanleihekäufen der Europäischen Zentralbank (EZB) könnte für die Bundesregierung unangenehme Folgen haben.

Nach Informationen des Spiegel schließt die EU-Kommission nicht aus, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten, wenn die Bundesregierung bei der Umsetzung des Urteils gegen europäisches Recht verstoßen sollte. Ein Sprecher sagte, man prüfe das Urteil derzeit.

Für Unmut bei Rechtsexperten und Brüsseler Politikern sorgt demnach vor allem die Kritik der Verfassungsrichter am Europäischen Gerichtshof (EuGH). Der CSU-Europaparlamentarier Markus Ferber klagt, dass die Karlsruher Richter "eine Grenze überschritten" hätten. Wenn sich in der Folge Polens Verfassungsgericht "mit den gleichen Argumenten über den EuGH hinwegsetzen würde, sind wir auf abschüssigem Gelände".

Unterdessen macht sich Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) daran, die Vorgaben aus Karlsruhe umzusetzen. Nach Informationen des Spiegel lässt er seine Beamten prüfen, ob das neue Ankaufprogramm der EZB gegen die Corona-Rezession mit seinem Volumen von 750 Milliarden Euro im Sinne des Verfassungsgerichts die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit erfüllt. Das Urteil der Beamten fällt demnach positiv aus. Sie finden nichts zu beanstanden.

FRANKFURT (Dow Jones)

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