GUBOR SCHOKOLADEN: Implementierung Treuhandmodell und Verlängerung Zeichnungsfrist der Gubor Anleihe 2024/2029
Die Gubor Schokoladen GmbH hat im Zuge ihrer laufenden Erstemission einer Unternehmensanleihe (ISIN DE000A383SJ3, WKN A383SJ) auf Basis des Feedbacks aus Investorengesprächen die Anleihebedingungen und die Dauer des Angebots angepasst.
Dies beinhaltet die Einsetzung der MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft als Treuhandgesellschaft. Gemäß dem Treuhandvertrag vom 25. November 2024 wird die Auszahlung des Bruttoemissionserlöses über ein Treuhandkonto durchgeführt. Nach Begebung der Anleihe ist die Bedingung für die Freigabe des Bruttoemissionserlöses durch die Treuhandgesellschaft das Vorliegen einer Bestätigung einer unabhängigen Beratungsgesellschaft, dass die Durchfinanzierung der Emittentin für einen Zeitraum von 18 Monaten gewährleistet ist. Das neue Treuhändermodell zielt darauf ab, Investoren ein hohes Maß an Sicherheit für den Übergangsprozess, in welchem die Prolongation von Betriebsmittelkrediten geregelt werden soll, in Bezug auf die Verwendung des Emissionserlöses zu bieten. Der Verwendungszweck sieht die Refinanzierung bestehender Bankenkredite und die Komplettübernahme der Hans Riegelein & Sohn GmbH & Co. KG vor. Dadurch soll es der Gesellschaft insgesamt ermöglicht werden, nach den Akquisitionen und Investitionen der vergangenen Jahre nun durch die strategische Öffnung zum Kapitalmarkt die mittel- bis langfristige Finanzierungsstruktur auf eine breitere Basis zu stellen. Gleichzeitig hat die Gesellschaft daher beschlossen, die Schuldverschreibungen unabhängig von dem bisher im Prospekt festgelegten Mindestvolumen von 50 Mio. Euro zu emittieren.
Um den Investoren die Gelegenheit zu geben, sich ein Bild von der Struktur und der Tragfähigkeit der angepassten Bedingungen der Gubor Anleihe 2024/2029 zu machen, werden die Angebotsfristen um sieben Kalendertage verlängert. Dies gilt sowohl für die Privatplatzierung und das Öffentliche Angebot über die Webseite der Emittentin als auch für das Öffentliche Angebot über die Zeichnungsfunktionalität DirectPlace der Deutsche Börse AG. Das Öffentliche Angebot über die Webseite der Emittentin endet somit am 2. Dezember 2024 (12:00 Uhr), das Öffentliche Angebot der Zeichnungsfunktionalität am 4. Dezember 2024 (12:00 Uhr). Die Festlegung und Veröffentlichung des Zinssatzes sowie des Gesamtnennbetrags erfolgen im Rahmen einer Zins- und Volumenfestsetzungsmitteilung am 4. Dezember 2024. Als Begebungstag der Schuldverschreibungen (Valuta) wurde der 9. Dezember 2024 bestimmt. Am selben Tag soll zudem die Einbeziehung der Schuldverschreibungen zum Handel in den Open Market (Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse) im Segment Quotation Board erfolgen.
Der für die Anpassung erforderliche Nachtrag zum Wertpapierprospekt soll heute durch die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF), Luxemburg, gebilligt werden. Den rechtlich maßgeblichen Wertpapierprospekt einschließlich des Nachtrags sowie weitere Informationen zum Unternehmen und dem Angebot finden Sie unter: www.gubor-anleihe.de in der Rubrik „Anleihe 2024/2029“.
www.fixed-income.org
Foto: © Gubor