Argentinien: Abfindung für Altanleihen
26.08.16 12:30 Uhr
Argentinien hat ein Internet-Portal eingerichtet, über das Anleger das Vergleichsangebot für alte Staatsanleihen akzeptieren können.
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von Thomas Strohm, Euro am Sonntag
Anleger, die alte argentinische Staatsanleihen halten, können nun einfacher auf das Abfindungsangebot des Landes eingehen. Kürzlich ist für die unter deutschem Recht emittierten Bonds ein Internetportal eingerichet worden (siehe unten).
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Betroffen sind nur jene Anleihen, die vor der Staatspleite im Jahr 2001 emittiert wurden - und die bei den Umtauschangeboten 2005 und 2010 nicht in neue Anleihen getauscht worden sind. Die meisten deutschen Investoren sind nach Einschätzung von Anlegerschützern damals auf die Umtauschangebote eingegangen. Bei den Anlegern aber, die nicht getauscht und ihre alten Anleihen behalten haben, dürften vor allem Papiere im Depot liegen, die nach deutschem Recht emittiert wurden - zum Teil noch in D-Mark.
Bereits im Februar hatte Argentinien das Abfindungsangebot veröffentlicht. Dieses anzunehmen war bisher jedoch sehr mühsam. Denn es gab kein - wie in derlei Fällen üblich - über die Wertpapier-Mitteilungen veröffentlichtes Angebot, das Banken an betroffene Kunden hätten weiterleiten können. Einzelne Anleger haben die Sache darum selbst in die Hand genommen, sich direkt an Argentinien gewandt, die Abwicklung über die Verwahrstelle betrieben - und ihr Geld schon bekommen, wie die DAB Bank bestätigt.
Maximal gibt es 150 Prozent
Mit dem Angebot können die Gläubiger maximal 150 Prozent des Nennwerts ihrer Anleihen erhalten. Damit sind sämtliche Ansprüche auf Tilgung und Zins abgegolten. Wer ein Gerichtsurteil in Händen hält, das ihm weniger als 150 Prozent des Nennwerts zuspricht, bekommt nur den niedrigeren Betrag. Wer ein Urteil hat, das ihm über 150 Prozent des Nennwerts zuspricht, bekommt dennoch nur 150 Prozent angeboten. Davon betroffene Anleger können auf das Angebot eingehen - oder weiter auf ihr Urteil pochen. Ob das allerdings noch sonderlich erfolgreich sein wird, scheint fraglich.Werbung
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Je nach gehaltener Anleihe und erwirktem Urteil gibt es im Detail unterschiedliche Verfahren. Die nächste Frist, die es zu beachten gilt, ist der 8. Oktober. Bis dahin muss für einen Teil der Anleihen das Prozedere in Gang gesetzt sein. Betroffene Anleger sollten sich darum so schnell wie möglich auf der unten genannten Internetseite informieren, welche Regelung für die von ihnen gehaltenen Bonds gilt.
Bewegung in den während der Kirchner-Ära festgefahrenen Streit um die Altanleihen ist mit dem Amtsantritt des neuen Präsidenten Mauricio Macri im Dezember 2015 gekommen. Anfang 2016 wurden mit einigen auf solche Fälle spezialisierten Hedgefonds individuelle Vereinbarungen ausgehandelt. Im Zuge dessen wurde im Februar das allgemeine Angebot veröffentlicht.
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Die Einigung mit den großen Altgläubigern war die Voraussetzung für die Rückkehr des Landes an den internationalen Kapitalmarkt - die im April mit der Emission einer Anleihe über 16,5 Milliarden Dollar sehr erfolgreich gelang.
Zum Angebot:
Internet und Telefon
Anleger können ihre Ansprüche via Internet anmelden (www.argentina.deutschebondset.com). Nach der Auswahl der ISIN der Anleihe werden Anleger Schritt für Schritt weitergeführt. Für die Eingabe der Daten sind Angaben der Hausbank nötig. Auf der Internetseite gibt es ausführliche Erläuterungen dazu. Zudem gibt es für Fragen eine Telefon-Hotline unter 0800/724 49 61.Weitere News
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