Finanzministerium sieht Überarbeitungsbedarf bei Finanzmarktvorschriften
Das Bundesfinanzministerium will auf europäischer Ebene deutliche Veränderungen in einzelnen Bereichen der Finanzmarktgesetzgebung erreichen, wenn die EU-Finanzmarktrichtlinie Mifid im Frühjahr 2020 überprüft wird.
"Es gibt keinen Bedarf für eine umfassende Deregulierung. Es gibt keinen Bedarf für eine grundsätzliche Infragestellung des Rahmenwerks", sagte Finanz-Staatssekretär Jörg Kukies zwar zu Journalisten in Berlin. "Es gibt aber in einigen Regelungsvorschriften schon deutlichen Überarbeitungsbedarf", hob Kukies hervor.
Zahlreiche Änderungen sollten kurzfristig umsetzbar sein. Unter anderem sollen nach den deutschen Vorstellungen professionelle Anleger freiwillig auf bisherige Informationspflichten verzichten können. Einschränkungen sollen auch bei Telefonaufzeichnungen möglich sein. So sollen bei Wertpapiergeschäften per Telefon Kosteninformationen auch nachträglich übermittelt werden. Die generelle Telefonaufzeichnungspflicht bei Wertpapiergeschäften soll entfallen können, falls die Kunden darauf verzichten. Außerdem soll es Regulierungserleichterungen für den Zugang von Privatanlegern zu Standardanleihen geben, etwa zu Unternehmensanleihen.
Auf mittlere Sicht will sich Berlin auf der Grundlage von Konsultationen mit betroffenen Interessengruppen zudem für die Einrichtung einer Zwischenkategorie "erfahrener Privatkunden" zwischen Privat- und professionellen Anlegern stark machen. Auch sollten Regelungen zu Kosteninformationspflichten vereinheitlicht werden.
DJG/ank/smh
BERLIN (Dow Jones)
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