ZDF-Fernsehrat wählt Mitglieder des ZDF-Verwaltungsrates
Mainz (ots) - Der Fernsehrat hat in seiner Sitzung am Freitag, 3. März 2017, gemäß § 24 Absatz 1 b) des ZDF-Staatsvertrages acht Mitglieder des Verwaltungsrates gewählt. Demnach werden im Verwaltungsrat der XII. Amtsperiode, der sich am 30. Juni 2017 konstituiert, folgende vom Fernsehrat gewählte Mitglieder vertreten sein: Prof. Dr. Gabriele Beibst, Bärbel Bergerhoff-Wodopia, Dr. Reinhard Göhner, Peter Heesen, Michael Sommer, Martin Stadelmaier, Prof. Dr. Barbara Thomaß und Prof. Dr. Birgitta Wolff. Ihre Amtszeit im Verwaltungsrat beträgt fünf Jahre.
Marlehn Thieme, die Vorsitzende des Fernsehrates, erklärte im Anschluss: "Die heutige Verwaltungsratswahl erfolgte erstmals öffentlich und transparent. Ich freue mich, dass es dem Fernsehrat auf Anhieb gelungen ist, nach der Vorstellung aller Kandidatinnen und Kandidaten acht vielfältig kompetente und erfahrene Mitglieder für den Verwaltungsrat zu wählen."
Erstmals setzt sich der neue Verwaltungsrat nach den Vorgaben des novellierten ZDF-Staatsvertrages zusammen, wonach die Anzahl der "staatsnahen" Mitglieder auf maximal ein Drittel begrenzt ist. Insgesamt besteht der Verwaltungsrat dann aus zwölf Personen: Zusätzlich zu den acht vom Fernsehrat gewählten Mitgliedern gehören ihm auch vier Vertreter der Länder an, die von den Ministerpräsidenten gemeinsam berufen werden.
Vom ZDF-Fernsehrat gewählte Mitglieder des ZDF-Verwaltungsrates der XII. Amtsperiode:
Prof. Dr. Gabriele Beibst (Jahrgang 1951) Professorin für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Rektorin der Ernst-Abbe-Hochschule Jena, Mitglied des Fernsehrates von 2008 bis 2016.
Bärbel Bergerhoff-Wodopia (Jahrgang 1954) Mitglied des Vorstands der RAG-Stiftung.
Dr. Reinhard Göhner (Jahrgang 1953) Rechtsanwalt und ehemaliger Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Mitglied des Verwaltungsrates seit 2012 als vom Fernsehrat gewähltes Mitglied, Mitglied des Fernsehrates von 2000 bis 2012.
Peter Heesen (Jahrgang 1947) Gymnasiallehrer im Ruhestand und Ehrenvorsitzender des dbb - beamtenbund und tarifunion, Mitglied des Fernsehrates von 2004 bis 2014.
Michael Sommer (Jahrgang 1952) Bundesvorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes a. D./ Gewerkschaftssekretär a. D., Mitglied des Verwaltungsrates seit 2016 als vom Fernsehrat gewähltes Mitglied, Mitglied des Fernsehrates von 2004 bis 2016.
Martin Stadelmaier (Jahrgang 1958) Staatssekretär a.D. und ehemaliger Chef der Staatskanzlei von Rheinland-Pfalz, Mitglied des Fernsehrates von 2004 bis 2016.
Prof. Dr. Barbara Thomaß (Jahrgang 1957) Professorin für Mediensysteme im internationalen Vergleich an der Ruhr-Universität Bochum, Mitglied des Verwaltungsrates seit 2012 als vom Fernsehrat gewähltes Mitglied, Mitglied des Fernsehrates von 2008 bis 2012.
Prof. Dr. Birgitta Wolff (Jahrgang 1965) Wirtschaftswissenschaftlerin und Präsidentin der Goethe-Universität Frankfurt am Main.
Rechtliche Grundlage:
Der Verwaltungsrat überwacht die Tätigkeit des Intendanten vor allem in Haushaltsfragen. Bestimmte Vertragsabschlüsse durch den Intendanten erfordern die Zustimmung des Gremiums. Der Verwaltungsrat beruft außerdem im Einvernehmen mit dem Intendanten und auf dessen Vorschlag den Programmdirektor, den Chefredakteur und den Verwaltungsdirektor.
Die genaue Zusammensetzung des ZDF-Verwaltungsrates haben die Länder in § 24 ZDF-Staatsvertrag geregelt. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Länder in seinem Urteil am 25. März 2014 aufgefordert, diesen zu überarbeiten. Im Kern forderte das Gericht, die "staatsnahen" Mitglieder auf maximal ein Drittel in den Gremien zu beschränken.
Der novellierte ZDF-Staatsvertrag trat am 1. Januar 2016 in Kraft. In § 24 Absatz 1 wurde festgelegt, dass der ZDF-Verwaltungsrat künftig 12 statt 14 Mitglieder hat. Der bisherige Verwaltungsrat bleibt im Amt, bis sich zu Beginn der nächsten Amtsperiode am 30. Juni 2017 der Verwaltungsrat der XII. Amtsperiode nach den neuen Regelungen zusammensetzt.
Unvereinbarkeiten mit der Mitgliedschaft im Verwaltungsrat sind in § 19a Absatz 3 bis 5 des ZDF-Staatsvertrags festgelegt. Zum Beispiel dürfen die Mitglieder weder für einen privaten oder öffentlich-rechtlichen Konkurrenten noch für eine der Landesmedienanstalten tätig sein. Sie dürfen nach § 19 a Absatz 1 ZDF-Staatsvertrag auch keine wirtschaftlichen oder sonstigen Interessen haben, die die Erfüllung ihrer Aufgaben im Verwaltungsrat gefährden (Interessenkollision).
http://fernsehrat.zdf.de
Pressekontakt: Sekretariate ZDF-Fernseh- und Verwaltungsrat Ansprechpartner: Jan Holub Telefon 06131 - 70 -12011
OTS: ZDF-Fernsehrat / Verwaltungsrat newsroom: http://www.presseportal.de/nr/75548 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_75548.rss2
Pressekontakt: ZDF - Sekretariate Fernsehrat und Verwaltungsrat Ansprechpartner: Jan Holub Telefon: +49-6131-70-12011