E-Zigaretten: Weitere juristische Niederlage für Altria-Tochter Juul
Der E-Zigaretten-Hersteller Juul darf vorläufig keine neuen Kartuschen für seine E-Zigaretten ausliefern.
Das Landgericht Düsseldorf wies am Dienstag einen Widerspruch des Unternehmens gegen das im September verhängte Verkaufsverbot für Kartuschen ohne Elektroschrott-Symbol auf dem Plastikgehäuse ab.
Bis neue Juul-Kartuschen mit dem geforderten Symbol - eine durchgestrichene Mülltonne - zur Verfügung stehen, werden nach Unternehmensangaben noch Wochen vergehen. Spätestens Mitte November würden aber Kartuschen verfügbar sein, die die Vorgaben des Gerichts erfüllten. Der Verkauf der bereits im Handel verfügbaren Pods sei von diesem Verbot nicht betroffen, betonte Juul.
Das Problem: Die daumennagelgroßen Kartuschen oder Juul-Pods enthalten nicht nur die für das Raucherlebnis verantwortliche nikotinhaltige Flüssigkeit, sondern sind auch mit einer Heizspirale versehen, die zum Erwärmen der Flüssigkeit notwendig ist. Sie dürfen deshalb nach dem Gebrauch nicht im Hausmüll landen, sondern müssen als Elektroschrott entsorgt werden. Darauf weist das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne hin.
Juul hatte das Mülltonnen-Symbol bislang nur auf den Umverpackungen der Kartuschen aufgedruckt. Dagegen hatte ein Wettbewerber im September erfolgreich eine einstweilige Verfügung beantragt, wogegen Juul Widerspruch eingelegt hatte.
Das Düsseldorfer Landgericht bekräftigte in seiner Eilentscheidung am Dienstag jedoch die Auffassung, dass die bisherige Kennzeichnung nicht ausreicht. Allerdings muss dem Gericht zufolge nicht nur das Elektroschrott-Symbol auf die Kartuschen. Auch der Markenname Juul müsse dort künftig zu finden sein. Juul kündigte Berufung gegen die Entscheidung an.
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DÜSSELDORF (dpa-AFX)
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