Bundesrat beschließt Erleichterungen für Geimpfte und Genesene
Nur einen Tag nach der Billigung des Bundestages hat der Bundesrat Erleichterungen für gegen das Coronavirus Geimpfte und von der Infektion Genesene beschlossen.
Die Verordnung dürfte nun am Samstag im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und würde dann am Sonntag in Kraft treten. Der Beschluss erfolgte in einem beschleunigten Verfahren. Die Regierung hatte den von Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) erarbeiteten Entwurf erst am Dienstag auf den Weg gebracht.
Der nordrhein- westfälische Ministerpräsident Armin Laschet warnte vor der Abstimmung allerdings vor Frustration, Neid und einer möglichen gesellschaftlichen Spaltung in der gegenwärtigen Lage. "Deshalb ist diese Phase, in der wir stehen, eine hoch sensible für den Zusammenhalt der Gesellschaft." Nötig sei nun "ein verantwortungsvoller Umgang mit dem eigenen Glück", forderte der CDU-Vorsitzende. "Die, die geimpft sind, sollten nicht im triumphalistischen Überschwang reagieren." Dennoch sei die Aufhebung der Einschränkung von Grundrechten richtig.
Die Verordnung sieht vor, dass Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen für vollständig gegen das Coronavirus Geimpfte oder Genesene zurückgenommen werden. Beim Einkauf im Einzelhandel, im Zoo, bei der Fußpflege oder etwa bei einem Friseurbesuch sollen sie zudem negativ Getesteten gleichgestellt werden. Geimpfte und Genesene zählen laut Bundesrat bei Kontaktbeschränkungen für private Zusammenkünfte oder Sportausübung nicht mit, die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen gelten für sie nicht. Zudem entfällt die Quarantänepflicht für Geimpfte oder Genesene, die aus Corona-Risikogebieten zurückkehren oder im Kontakt mit Infizierten waren.
Weiter gilt allerdings auch für sie die Maskenpflicht und die Vorgabe zum Abstandhalten im Rahmen von Hygieneschutzkonzepten. Lambrecht hatte am Donnerstag in der Bundestagsdebatte betont, seit über einem Jahr würden nicht ohne guten Grund Grundrechte eingeschränkt, und erklärt, diese Grundrechte könnten nicht mehr eingeschränkt werden, wenn dieser gute Grund wegfalle. "Deswegen werden in Zukunft Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene nicht mehr gelten." Im Bundesrat fand keine Debatte über die Regelungen statt.
Die Verordnung regelt den Umgang mit der Bundesnotbremse bei einer Inzidenz von über 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen. Eine Öffnungsklausel gibt den Ländern die Möglichkeit, weitere Ausnahmen für geimpfte, genesene und getestete Personen vorzusehen, wo sie selbst noch Regelungskompetenzen für Gebote und Verbote haben. Für Gebiete mit Inzidenzen unter 100 haben einzelne Länder bereits eigene Lockerungen angekündigt.
Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones)
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