Schulen früher zu

Bundes-Notbremse: Ausgangsbeschränkungen weniger streng - ab 22 Uhr beschränkt

19.04.21 14:57 Uhr

Bundes-Notbremse: Ausgangsbeschränkungen weniger streng - ab 22 Uhr beschränkt | finanzen.net

Auch nach Inkrafttreten der sogenannten Bundes-Notbremse gegen die dritte Corona-Welle sollen die Menschen in Deutschland abends das Haus verlassen dürfen.

Nach 22.00 Uhr soll aber Schluss sein - von wenigen Ausnahmen abgesehen. Die Fraktionen von Union und SPD wollen den Gesetzentwurf der Bundesregierung entsprechend ändern. Ausgangsbeschränkungen soll es nun von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr geben - eine Stunde später als zunächst geplant. Joggen und Spaziergänge sollen bis Mitternacht erlaubt bleiben, allerdings nur alleine. Die Notbremse könnte in wenigen Tagen in Kraft treten.

Ziel der Gesetzesänderung ist es, Einschränkungen des öffentlichen Lebens bundesweit einheitlich zu regeln: Falls die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz - also die Zahl der Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohner - in einer Stadt oder einem Landkreis drei Tage hintereinander über 100 liegt, sollen jeweils die gleichen Regeln gelten. Nach den Runden von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Regierungschefs hatten die Länder teils unterschiedliche Maßnahmen in Kraft gesetzt.

Der Bundestag will an diesem Mittwoch die Neuregelung beschließen. Demnach dürften Ladeninhaber Kunden bei einer Inzidenz über 100 nur noch empfangen, wenn diese einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben. Steigt der Wert über 150, wäre nur noch das Abholen bestellter Waren (Click & Collect) erlaubt. Für Lebensmitteleinzelhandel, Apotheken und Drogerien gelten diese Einschränkungen nach wie vor nicht.

Für Schulen wäre Distanzunterricht ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 verpflichtend. Im ursprünglichen Entwurf war ein Schwellenwert von 200 Neuinfektionen genannt. Vielen Experten war das zu hoch. Für Kinder im Alter bis 14 Jahren soll kontaktloser Sport in Gruppen im Freien weiter möglich sein. Die Außenbereiche von Zoos und botanische Gärten sollen für Besucher mit aktuellem Negativ-Test offen bleiben.

Arbeitgeber müssen zwei Corona-Tests pro Woche bereitstellen. Bietet der Arbeitgeber Home Office an, sollen die Arbeitnehmer nach Angaben aus Fraktionskreisen verpflichtet werden, dieses Angebot auch anzunehmen. Alle Regelungen sind erst einmal befristet bis zum 30. Juni. Nach dem Bundestag wäre am Donnerstag dann der Bundesrat an der Reihe, die Länderkammer. Die Notbremse soll dann möglichst schnell Praxis werden. Bislang gibt es aber noch keinen konkreten Termin.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nannte als entscheiden Bereiche Betriebe, Kitas und Schulen sowie "vor allem den Bereich der privaten Kontakte". Die Länder rief er auf, zuvor schon Beschränkungen zu erlassen. "Niemand muss auf dieses Gesetz warten", sagte er. "Es ist ja eine Notbremse. Idealerweise wurde vorher schon gebremst." Einige Ländern haben damit schon angefangen.

Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jan-Marco Luczak (CDU), sagte: "Die Bundesregierung wird ermächtigt, eine Rechtsverordnung zu erlassen, die Geimpften und Getesteten wieder mehr Freiheiten einräumt." Dies sei "verfassungsrechtlich zwingend und muss daher sehr zeitnah erfolgen". Fraktionsvize Thorsten Frei (CDU) sagte, der Kompromiss werde helfen, "die schwierigen Wochen bis maximal Ende Juni zu überbrücken".

Neu ist zudem, dass die Bundesregierung keine Verordnungen zur Eindämmung der Pandemie am Bundestag vorbei erlassen kann. "Der Bundestag muss zustimmen. Ohne jedwede Vorbehalte oder Bedingungen", sagte SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese. Kritik kam von seinem Fraktionskollegen Karl Lauterbach in der "Welt". "Mit den Aufweichungen der Kontaktbeschränkungen würden sie etwa 50 Prozent ihrer Wirkung verlieren im Vergleich zu einer Ausgangsbeschränkung ab 20 Uhr". Damit werde es auch "vermeidbare" Todesopfer geben.

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BERLIN (dpa-AFX)

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