EU-Kommission eröffnet Verfahren gegen Elon Musks Twitter-Nachfolger X
Die Europäische Kommission eröffnet ein Verfahren gegen die Online-Plattform X (ehemals Twitter).
Es soll geprüft werden, ob X gegen EU-Regeln zum Risikomanagement und zur Moderation von Inhalten, zur Werbetransparenz und zum Datenzugriff für Forscher verstoßen hat, wie die Behörde am Montag in Brüssel mitteilte. Die Zeiten, in denen Online-Plattformen sich verhalten könnten, als seien sie zu groß, um sich zu kümmern, seien damit vorbei, sagte der zuständige EU-Kommissar Thierry Breton.
X steht schon länger in der Kritik, nicht entschieden genug gegen Falschinformationen und Hassrede auf der Plattform vorzugehen. Online-Plattformen werden von einem neuen EU-Gesetz über digitale Dienste (DSA) verpflichtet, strikt gegen illegale Inhalte wie zum Beispiel Hassrede und Hetze im Netz vorzugehen. Elon Musk hatte stets betont, die aus seiner Sicht zu starken Einschränkungen der Meinungsfreiheit auf der Plattform beseitigen zu wollen.
Seit Inkrafttreten des Gesetzes hat die Brüsseler Behörde einigen großen Online-Plattform einen Fragenkatalog geschickt, darunter Facebooks Mutterkonzern Meta (Meta Platforms (ex Facebook)), Tiktok oder Snapchat. Sie mussten zum Beispiel Angaben dazu liefern, wie sie die psychische Gesundheit von Jugendlichen schützen. Auch X wurde ein solcher Fragenkatalog geschickt, nach zahlreichen Hinweisen auf illegale und irreführende Beiträge zum Angriff der islamistischen Hamas auf Israel. Diese wurden wohl nicht zur Zufriedenheit der EU-Kommission beantwortet, so dass jetzt das förmliche Verfahren eröffnet wurde.
Die Untersuchung soll nun die Einhaltung der Vorschriften in Bezug auf die Verbreitung illegaler Inhalte in der EU prüfen. Daneben konzentriert sich das Verfahren auf die Frage, wie wirksam die Maßnahmen gegen Informationsmanipulation und für mehr Transparenz auf der Plattform sind. Insbesondere der blaue Haken für Accounts, die mit Abonnements verknüpft sind, soll auf den Prüfstand gestellt werden. Er könnte nach Ansicht der Brüsseler Behörde Nutzerinnen und Nutzer täuschen.
Zudem geht es um sogenannte Dark Patterns. Das sind Praktiken, mit denen darauf abgezielt wird, dass die Fähigkeit der Nutzer, eine autonome und informierte Auswahl oder Entscheidung zu treffen, maßgeblich verzerrt oder beeinträchtigt wird.
Nach Angaben der Brüsseler Behörde ist es das erste Verfahren, das aufgrund des neuen Gesetzes gegen eine Online-Plattform durchgeführt wird. Am Ende könnte eine saftige Geldbuße stehen.
Die Kommission will nun erst einmal weitere Beweise sammeln. Wann sie zu einem Ergebnis kommen wird, wurde nicht mitgeteilt.
BRÜSSEL (dpa-AFX)
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