Prof. Otte-Kolumne Max Otte

Nach der möglichen Enteignung von Sparern - Sind jetzt die Fondsanleger dran?

11.04.18 08:06 Uhr

Nach der möglichen Enteignung von Sparern - Sind jetzt die Fondsanleger dran? | finanzen.net

Mit der Abwicklungsrichtlinie der Europäischen Union können Sparer und Privatanleger zur Sanierung notleidender Banken herangezogen werden.

Komplett heißt das Monstrum: Richtlinie 2014/59/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, oft auch Bank Recovery and Resolution Directive, kurz "BRRD".

Wer­bung

Einlagen von natürlichen Personen sowie kleinen oder mittleren Unternehmen und Einlagen, die der Einlagensicherung unterliegen, sollen dabei weitgehen ausgeschlossen sein; außerdem zum Beispiel Gehälter, Steuern, und bestimmte besicherte Verbindlichkeiten. Aber wer weiß, was morgen gilt? Die Enteignung beginnt, und genau in der Weise, wie ich sie kommen gesehen habe: nicht als große Währungsreform, sondern in kleinen Schritten, an welche die Bürgerinnen nach und nach gewöhnt werden.

Jetzt wurde ein weiterer Schritt vorgeschlagen Auch Fondsanleger sollen unter bestimmten Bedingungen enteignet werden können. Der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) unter Vorsitz von Mario Draghi hat erkannt, dass bei Indexfonds, ETFs und gemanagten Investments ebenfalls Risiken lauern. Der Ausschuß hat vorgeschlagen, dass die Behörden in Zukunft bei diesen Instrumenten in "Notlagen" die Kurse aussetzen können.

Wer­bung

Nach den manipulieren Geldmärkten sollen jetzt wohl auch manipulierte Wertpapiermärkte folgen. Das Netz zieht sich enger. Vielleicht kommt dann auch noch das Goldverbot!

Bis dato war es in Europa war noch nie verboten, Gold zu besitzen Doch viele andere Länder haben damit bereits Erfahrung gesammelt. Zum Beispiel die USA: Präsident Roosevelts "New Deal" enthielt u.a. einen "Gold Reserve Act", der die US-Regierung ermächtigte, das gesamte Gold der Fed zu konfiszieren und unter die Kontrolle des US-Finanzministeriums zu stellen. Roosevelt machte auch von seiner präsidentiellen Sondervollmacht Gebrauch und erließ die Verfügung 6102. Dadurch wurde Privatleuten der Besitz von Gold, Goldmünzen oder Goldzertifikaten verboten. Jeder, der beim "Horten" von Gold erwischt wurde, musste eine Geldstrafe von 10.000 US-Dollar (heute umgerechnet rund 180.000 US-Dollar) zahlen.

Wer­bung

Mehrere Fälle erzwungener Konfiszierung von Gold wurden dokumentiert. Die Amerikaner durften lediglich 5 Unzen Gold zum Preis des Jahres 1933 behalten. Dieses Gesetz legte den Grundstein für das heute mythisch verklärte Fort Knox und blieb noch bis zum Jahr 1974 in Kraft.

Den Grundstein für diesen nach wie vor größten Goldschatz der Welt legte ebenfalls in ganz feudaler Tradition der US-amerikanische Präsident Roosevelt mit der am 5. April 1933 verkündeten Durchführungsverordnung 6102. Dieser berüchtigte Erlass verbot den privaten Besitz von Gold und wurde erst 1974 wieder aufgehoben.

Denken Sie in diesem Zusammenhang mal über Liechtenstein nach! Liechtenstein hat keine Staatsverschuldung. Das Land hat sich nach den Skandalen von 2008 reformiert und ist "sauber". Liechtenstein ist Teil des europäischen Wirtschaftsraumes und hat damit freien EU-Zugang. Es ist aber nicht Teil der EU und untersteht damit nicht den europäischen Gesetzen und Behörden. Es kann also durchaus Sinn machen, legal Gelder in Liechtenstein anzulegen.

Hinweis/Disclaimer:

Max Otte berät, beziehungsweise Unternehmen, an denen Max Otte beteiligt ist, beraten den PI Global Value Fund (WKN: A0NE9G) und den Max Otte Vermögensbildungsfonds (WKN: A1J3AM). Diese beiden Fonds könnten Positionen in Titeln halten, die in dieser Kolumne genannt sind.

Für den Fall, dass Leser dieser Kolumne Positionen in einen genannten Titel in einem Umfang erwerben, der dazu geeignet ist, den Preis des Titels zu beeinflussen, könnte der Verfasser dieser Kolumne und / oder einer beziehungsweise beide die Fonds im Falle der Veräusserung des Titels aus deren Portfolio nach einem solchen Kursanstieg vom Erwerb des Titels durch die Leser der Kolumne profitieren. Auch im Falle eines Verkaufs in einem entsprechenden Umfang durch Leser der Kolumne könnte der Verfasser dieser Kolumne und / oder einer beziehungsweise beide Fonds von fallenden Kursen durch günstigere Einstiegskurse im Falle eines späteren Kursanstiegs profitieren.

Prof. Dr. Max Otte ist Herausgeber des PRIVATINVESTOR (www.privatinvestor.de) und Gründer der IFVE Institut für Vermögensentwicklung GmbH. Das Institut analysiert nach der von ihm entwickelten Strategie der Königsanalyse © börsennotierte Unternehmen und setzt sich dafür ein, mit transparenten Informationen Privatanleger bei der Entwicklung nachhaltiger und langfristig ausgerichteter Aktienstrategien zu unterstützen. Der obige Text spiegelt die Meinung des jeweiligen Kolumnisten wider. Die finanzen.net GmbH übernimmt für dessen Richtigkeit keine Verantwortung und schließt jegliche Regressansprüche aus.