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Bundesfinanzhof-Chef: "Zügiges Recht ist gutes Recht"

11.02.17 08:00 Uhr

Bundesfinanzhof-Chef: "Zügiges Recht ist gutes Recht" | finanzen.net

Rudolf Mellinghoff » Der oberste Finanzrichter Deutschlands spricht mit €uro am Sonntag über die Verfahren am Bundesfinanzhof.

von Stefan Rullkötter, €uro am Sonntag

€uro am Sonntag: Sie sind seit fünf Jahren Präsident des Bundesfinanzhofs. Wie lange müssen Steuerzahler an Ihrem Gericht auf Entscheidungen warten?
Rudolf Mellinghoff: Die durchschnittliche Dauer sämtlicher Verfahren konnte 2016 um einen Monat auf sieben Monate reduziert werden. Aussagekräftiger ist die Verfahrensdauer der Revisionen, in denen Sachentscheidungen fallen und Rechtsfragen geklärt werden. Sie konnte im Vergleich zum Vorjahr von durchschnittlich 20 auf 18 Monate verkürzt werden. Zügiges Recht ist gutes Recht - wir sind bestrebt, rasch Rechtsprechung zu gewähren.

Welcher Anteil der Entscheidungen geht zugunsten klagender Steuerzahler aus?
Der Prozentsatz der zugunsten der Steuerpflichtigen getroffenen Entscheidungen ist 2016 für alle Verfahren von 19 auf 15 Prozent gesunken. Bei den Revisionen lag der Erfolgsanteil bei 32 Prozent, im Vorjahr waren es 41 Prozent. Das sind gute Werte, denn die Finanzverwaltung ist bestrebt, Recht und Gesetz einzuhalten. Bedrohlich wäre es nur, wenn das Verhältnis umgekehrt wäre. In schwierigen Fällen haben Steuerpflichtige damit auch künftig eine reelle Chance, am Bundesfinanzhof zu ­ihrem Recht zu kommen.

In wie vielen BFH-Verfahren hatten Richter zuletzt verfassungsrechtliche Bedenken?
Der Bundesfinanzhof hat dem Bundesverfassungsgericht derzeit fast 30 Verfahren zur Entscheidung vorgelegt, darunter ist auch eine Vorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Zinsschranke für Unternehmen.

Die Justiz verabschiedet sich schrittweise von Akten in Papierform. Wie ist der Stand?
Ab 2022 sind Justizbehörden und Rechtsanwälte gesetzlich verpflichtet, nur noch den elektronischen Rechtsverkehr zu nutzen. Das ist eine gewaltige Herausforderung - auch für den Bundesfinanzhof.

Bildquellen: Bundesfinanzhof