Air Berlin schaut nach Codeshare-Urteil "optimistisch in die Zukunft"
Bei Deutschlands zweitgrößter Fluggesellschaft Air Berlin herrscht nach dem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom Donnerstagabend Freude und Erleichterung vor.
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Die Richter hatten sich auf den Standpunkt gestellt, dass die überwiegende Mehrheit der von Air Berlin durchgeführten Flüge im laufenden Winterflugplan auch mit einer Flugnummer des Großaktionärs Etihad versehen darf. Das Bundesverkehrsministerium will die Angelegenheit indes nicht auf sich beruhen lassen, und will das weitere Vorgehen prüfen.
Bei der Codeshare genannten Praxis werden die Flüge mit zwei Flugnummern versehen, einer von Air Berlin und einer von Etihad. Das hat für die deutsche Airline den Vorteil, dass ihre Flüge in Reservierungssystemen besser gefunden und weltweit vermarktet werden können. Ohne diese Regelung wären die Maschinen deutlich schwächer ausgelastet.
"Mit diesem entscheidenden Urteil ist die Basis dafür geschaffen, dass Air Berlin mit ihrem Partner Etihad Airways optimistisch in die Zukunft schauen und nachhaltig wachsen kann", sagte Air-Berlin-CEO Stefan Pichler in einer Mitteilung am Freitag. "Wir stehen weiterhin stark zu unserem strategischen Partner Air Berlin und werden unsere Anstrengungen verdoppeln, um eine starke und wettbewerbsfähige Alternative zur dominierenden deutschen Fluggesellschaft Lufthansa zu bieten", kommentierte Etihad-CEO James Hogan den Richterspruch.
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat das Braunschweiger Verwaltungsgericht, das zunächst die Rechtsauffassung des Bundesverkehrsministeriums gestützt hatte, in wesentlichen Punkten überstimmt. Maßgeblich für die Entscheidung sind die luftverkehrsrechtlichen Vereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten." Demnach sei Etihad berechtigt von Berlin, Stuttgart und auch Nürnberg im Zuge des Codesharing weitere Flüge ins Ausland durchzuführen. "Dafür spreche die Niederschrift über die zwischen den Repräsentanten der Bundesrepublik und der Vereinigten Arabischen Emirate getroffenen bilateralen Vereinbarungen vom 14./15. Juni 2000 ("Agreed Minutes and Revised Route Schedule"), heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts, dessen Beschluss unanfechtbar ist.
Demnach darf Air Berlin 26 von 31 in Frage stehenden Verbindungen auch unter Etihad-Flugnummer durchführen. Fünf innerdeutsche Verbindungen seien durch das Luftverkehrsabkommen hingegen nicht gedeckt, so die Richter in Lüneburg.
Air Berlin fliegt von Berlin und Stuttgart mindestens täglich nach Abu Dhabi. Tatsächlich haben die meisten Passagiere aber gar nicht Abu Dhabi zum Ziel, sondern steigen dort in Etihad-Jets nach Asien oder Australien um. Umgekehrt steigen Passagiere aus Asien oder Australien in Abu Dhabi in eine Air-Berlin-Maschine und steigen in Deutschland teilweise nochmals zu weiteren Zielen um. Laut dem Luftverkehrsabkommen soll mit Codeshare-Flügen aber nur der tatsächliche Reisebedarf zwischen beiden Ländern bedient werden.
Etihad fliegt in Deutschland die Flughäfen von Frankfurt, München und Düsseldorf an. Laut Etihad könnte Air Berlin von Abu Dhabi auch nach Nürnberg und Etihad selbst von ihrem Drehkreuz nach Hamburg fliegen. Beide Ziele werden gegenwärtig aber nicht bedient. 50 weitere Codeshare-Verbindungen sind unstrittig und waren nicht Gegenstand des Rechtsstreits.
Das Bundesverkehrsministerium Ende hatte die 31 in Frage stehenden Codeshare-Verbindungen des Jahres "letztmalig" und nur bis zum 15. Januar genehmigt. Das Ministerium wurde kurz vor Silvester durch das Verwaltungsgericht Braunschweig in seiner Rechtsauffassung bestätigt und jetzt vom Oberverwaltungsgericht überstimmt.
Wir werden die Begründung des Gerichtsbeschlusses und werden im Anschluss über das weitere Vorgehen entscheiden, teilte ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums mit. Er betonte, dass die Bundesregierung offen für Gespräche mit den Vereinigten Arabischen Emiraten sei, luftverkehrsrechtlich tragfähige Lösungen zu finden. Der Vertrag über die Luftverkehrsbeziehungen zwischen der Bundesrepublik und den Emiraten erlaube nicht alle von Etihad Airways beantragten Code-Share-Flüge.
Da Air-Berlin-Großaktionär Etihad keine EU-Airline ist und zwischen Europa und den Vereinigten Arabischen Emiraten im Gegensatz zu den USA auch kein sogenanntes Open-Sky-Abkommen gilt, unterliegen die Code-Share-Flüge dem bilateralen Luftverkehrsabkommen zwischen den Emiraten und Deutschland.
Für Air Berlin ist die Fortführung der Gemeinschaftsflüge überlebenswichtig. Das Unternehmen hat mehrfach davor gewarnt, dass bei einem Wegfall die Pleite droht. Für Air Berlin hängt an der Zusammenarbeit mit Etihad nach eigenen Angaben ein Umsatz von 140 Millionen Euro pro Jahr, ein Betrag der fast vollständig auch ins Betriebsergebnis fließt, da durch das Codeshare mehr Tickets verkauft werden.
Nur dank Codeshare kann die Golf-Airline Flüge etwa von Sydney nach Stockholm anbieten. Dabei führt Etihad den Flug von Australien nach Abu Dhabi aus. Air Berlin übernimmt dort und fliegt die Passagiere über Berlin zu ihrem Ziel. Die Golf-Airline ist mit knapp 30 Prozent größter Anteilseigner bei Deutschlands zweitgrößter Fluggesellschaft und unterstützt Air Berlin auch mit Krediten. Auch bei anderen defizitären Airlines wie Alitalia oder Air Serbia hat sich Etihad eingekauft und konnte so ihr weltweites Streckennetz schnell und deutlich erweitern.
FRANKFURT (Dow Jones)
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14.08.2015 | Air Berlin buy | Commerzbank AG | |
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28.04.2015 | Air Berlin buy | Commerzbank AG | |
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08.12.2014 | Air Berlin Verkaufen | Norddeutsche Landesbank (Nord/LB) |
Datum | Rating | Analyst | |
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14.08.2015 | Air Berlin buy | Commerzbank AG | |
28.04.2015 | Air Berlin buy | Commerzbank AG | |
18.02.2013 | Air Berlin kaufen | Deutsche Bank AG | |
26.03.2012 | Air Berlin kaufen | Die Actien-Börse | |
12.08.2011 | Air Berlin buy | Commerzbank Corp. & Markets |
Datum | Rating | Analyst | |
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28.04.2015 | Air Berlin Hold | HSBC | |
15.01.2015 | Air Berlin Neutral | HSBC | |
13.11.2014 | Air Berlin Hold | Commerzbank AG | |
04.11.2014 | Air Berlin Hold | Commerzbank AG | |
05.09.2014 | Air Berlin Hold | Commerzbank AG |
Datum | Rating | Analyst | |
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08.12.2014 | Air Berlin Verkaufen | Norddeutsche Landesbank (Nord/LB) | |
29.08.2014 | Air Berlin Verkaufen | Norddeutsche Landesbank (Nord/LB) | |
28.08.2014 | Air Berlin Underweight | HSBC | |
16.07.2014 | Air Berlin Underweight | HSBC | |
19.05.2014 | Air Berlin Verkaufen | Norddeutsche Landesbank (Nord/LB) |
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