Immobilien: An diesen neun Warnsignalen erkennt ihr Fake-Inserate auf Online-Plattformen
Auf der Suche nach einer Wohnung? Vorsicht vor Betrügern, die Fake-Inserate auf Online-Plattformen schalten, um Interessenten abzuzocken.
Mit gefälschten Immobilienanzeigen in beliebten Portalen oder Phishing Mails wollen Kriminelle an euer Geld oder eure Daten.
Verlockend klingende Traum-Immobilien zu vergleichsweise günstigen Preisen sind ein Indiz für Fake-Anzeigen.
Geht bei der Wohnungssuche unter keinen Umständen in Vorkasse, rät der Verbraucherschutz. Es sei wichtig, niemals für eine Wohnung zu bezahlen, die ihr noch gar nicht gesehen habt.
Immowelt, Kleinanzeigen, Immoscout24: Wer auf der Suche nach einer Wohnung ist, kommt an diesen einschlägigen Online-Plattformen kaum vorbei. Diese Abhängigkeit bei der Suche nach einer passenden Immobilie nutzen Kriminelle allerdings immer öfter aus.
Laut Verbraucherzentrale versuchen Betrüger vermehrt, mit gefälschten Anzeigen das große Geld zu machen. Woran erkennt ihr Fake-Inserate? Und wie könnt ihr euch schützen? Gemeinsam mit der Verbraucherzentrale beantwortet Business Insider die wichtigsten Fragen.
Klingt ein Angebot zu schön, um wahr zu sein, ist es das in den meisten Fällen auch
Grundlegend gilt: Klingt das Angebot für eine Immobilie zu schön, um wahr zu sein, dann ist es in den meisten Fällen auch. „Hinter der vermeintlichen Traum-Immobilie zum Schnäppchenpreis stecken häufig Betrüger“, warnt die Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen. In der Regel habe es ein Betrüger mit der Masche auf private Daten oder Geldüberweisungen der Wohnungssuchenden abgesehen.
Die Täter würden so versuchen, für nicht existierende Scheinwohnungen zu kassieren – gerade in Ballungszentren, in denen die Wohnungsnot groß ist, funktioniere das leider sehr gut. „Die Betrugsmaschen werden immer raffinierter und vielfältiger“, so die Verbraucherschützer.
So läuft die Betrugsmasche ab
In vielen Fällen läuft die Masche ähnlich ab: Der angebliche Eigentümer kontaktiert die Interessenten und teilt mit, dass er im Ausland ist und nicht zur Besichtigung kommen kann. Er bietet an, den Schlüssel für die Wohnungsbesichtigung per Post zuzuschicken. Als Kaution hierfür sollen die Interessenten allerdings vorab Geld überweisen. Sobald die Überweisung erfolgt ist, bekommen sie aber weder einen passenden Wohnungsschlüssel noch eine Antwort vom angeblichen Vermieter.
Und selbst wenn tatsächlich ein Schlüssel ankommt, „solltet ihr kein Geld überweisen, ehe ihr die Wohnung nicht zumindest besichtigt habt“, appelliert der Verbraucherschutz. Denn: Wenn der Schlüssel per Nachnahme gesendet wurde, bleibt ihr zumindest auf der Nachnahmegebühr sitzen. „Außerdem ist nicht gesagt, dass der Schlüssel überhaupt ins Türschloss passt. Falls es die beworbene Immobilie überhaupt gibt.“
Die Betrüger haben sich allerdings noch weitere Tricks einfallen lassen. Laut der Verbraucherzentrale kann es auch sein, dass ihr eine Immobilie zwar besichtigen dürft, diese aber dennoch ein Fake ist. Denn: „Nach der Besichtigung erhaltet ihr dann schnell eine Zusage. Im Gegenzug verlangen die Kriminellen vor Abschluss des Mietvertrages aber die Kaution“, so die Experten. Ist das Geld überwiesen, fehle vom vermeintlichen Vermieter aber plötzlich jede Spur.
Grundsätzlich gilt, dass eine Mietkaution erst nach Abschluss des Mietvertrages fällig wird. „Werdet ihr von einem vermeintlichen Eigentümer aufgefordert, vorab eine Kaution zu bezahlen, lasst lieber die Finger von der Immobilie“, raten die Verbraucherschützer.
Den Kriminellen geht es allerdings nicht nur um Geld. Im Namen von Immobilien-Portalen versenden die Betrüger auch immer häufiger sogenannte Phishing-Mails, um Daten der Interessenten auszuspionieren.
„In den E-Mails werdet ihr in der Regel dazu aufgefordert, sich über einen mitgeschickten Link mit euren Zugangsdaten des Immobilien-Portals einzuloggen oder einen mitgeschickten Anhang zu öffnen.“ Da gilt große Vorsicht. Loggt ihr euch über den Link ein, gelangt ihr auf eine gefälschte Log-in-Seite, über die Betrüger eure Zugangsdaten abfangen können.
Einige Betrüger fragen nach einer Kopie eures Personalausweises, die ihr als E-Mail-Anhang zuschicken sollt. Das solltet ihr nicht tun: „Mit dem Personalausweis können Betrüger eure Identität bei illegalen Geschäften nutzen“, warnt der Verbraucherschutz.
An diesen 9 Warnsignalen erkennt ihr Fake-Inserate
- Ein zu günstiger Preis: Ein Hinweis auf gefälschte Immobilienanzeigen sind ungewöhnlich niedrige Kauf- und Mietpreise. Viel zu niedrig angesetzte Nebenkosten können ebenfalls ein Indiz für eine gefälschte Wohnungsanzeige sein. „Informiert euch über den örtlichen Mietpreisspiegel, den die Kommunen veröffentlichen, ob der Mietpreis realistisch ist. Anhand dieser Richtwerte könnt ihr gerade als Ortsfremder die angesetzte Miete besser einschätzen“, gibt die Verbraucherzentrale als Tipp.
- Vorsicht bei Vorkasse: Egal, ob für das Zuschicken des Wohnungsschlüssels oder für eine Besichtigung – sobald ihr aufgefordert werdet, Geld im Voraus zu bezahlen, solltet ihr skeptisch werden. „Seriöse Makler oder Eigentümer verlangen kein Geld von euch, bevor ihr die Immobilie besichtigt habt“, betonen die Experten.
- Widersprüche bei Bilden und Text: „Lest die Immobilien-Inserate stets mit einer gesunden Portion Skepsis und überprüft die Anzeigen auf mögliche Widersprüche zwischen Bild und Text“, lautet ein weiterer Tipp der Fachleute. Das gelte vor allem – aber nicht nur – für Schnäppchen.
- Bilder wie aus dem Prospekt: Viele Betrüger versuchen euch mit ansprechenden Immobilien-Fotos wie aus dem Prospekt zu beeindrucken. „Bei den Bildern handelt es sich oft um kopierte Bilder aus dem Internet, zum Beispiel aus digitalen Möbelhauskatalogen“, erklärt die Verbraucherzentrale. Diese Masche sei leicht zu entlarven. Ladet hierzu das Bild in der umgekehrten Bildersuche von Google hoch. So könnt ihr schnell testen, ob und wo das Bild der vermeintlichen Wohnung im Netz noch verwendet wird.
- Schlechte Kommunikation: Ein Indiz für Betrugsobjekte können Sätze in schlechtem Deutsch oder eine Anhäufung von Grammatik- und Rechtschreibfehlern sein. „Da Betrüger oftmals aus dem Ausland agieren, nutzen sie häufig Übersetzungsprogramme. Zwar sind diese in den vergangenen Jahren immer besser geworden, trotzdem können schlechte Sprachqualität und Rechtschreibung aufmerksame Leser skeptisch werden lassen.“ Ein weiteres mögliches Anzeichen dafür, dass es sich um ein gefälschtes Immobilien-Inserat handelt, seien Anfragen auf Englisch.
- Kopierte Anzeigentexte: Häufig kopieren sich Immobilien-Betrüger ihre Anzeigentexte aus realen, bestehenden Immobilienanzeigen zusammen. „Gebt zur Überprüfung Teile des Textes oder die Überschrift in eine Suchmaschine ein: Erscheint eine sehr ähnliche Anzeige ‑ jedoch mit anderen Kontaktdaten ‑ auf weiteren Portalen, ist Vorsicht geboten“, rät der Verbraucherschutz.
- Fehlende Angaben: Seriöse Anbieter geben in ihren Anzeigen in der Regel Auskunft über die Höhe der Warm- und Kaltmiete sowie den Energieausweis. Ist lediglich eine Warmmiete angegeben, kann das ein Indiz für eine Fake-Wohnung sein. „Seid zudem misstrauisch, wenn es auf der Seite des Immobilienanbieters keinen konkreten Ansprechpartner oder kein Impressum auf der Seite des Immobilienanbieters gibt“, appellieren die Experten. Selbst ein vollständiges Impressum biete keine Sicherheit.
- Auffällige E-Mails: Öffnet keine Anhänge in E-Mails, die auf .exe enden – weder von Immobilien-Portalen noch von vermeintlichen Wohnungs- oder Hausanbietern. Sie könnten von Betrügern stammen und Schadsoftware oder Trojaner enthalten.
- Überweisung ins Ausland: „Seid besonders vorsichtig bei Überweisungen ins Ausland. Prüft vor jeder Überweisung die Kontonummer, also die IBAN, des Zahlungsempfängers“, raten die Fachleute. Mit welchem Länderkürzel fängt sie an? „DE“ steht zum Beispiel für ein Konto in Deutschland. „AT“ steht für Österreich und so weiter. Kommt dagegen ein Länderkürzel vor, mit dem ihr nicht gerechnet habt, sollte kein Geld fließen.
Was könnt ihr machen, wenn ihr bei der Suche nach einer Wohnung auf Betrüger hereingefallen seid?
Habt ihr bereits Geld an einen vermeintlichen Vermieter überwiesen, fordert eure Bank so schnell es geht auf, die Zahlung rückgängig zu machen. „Einen Anspruch darauf, dass die Bank eure Überweisungen zurückbucht, habt ihr allerdings nicht“, erläutert die Verbraucherzentrale. Anders sei es bei Zahlung per Lastschrift. Hier könnt ihr innerhalb von acht Wochen eine Erstattung verlangen.
Rechtlich handelt es sich um Betrug, wenn ihr aufgrund eines Fake-Inserats einer Wohnung Zahlungen leistet. Seid ihr also auf einen Betrüger hereingefallen, erstattet auch unbedingt Strafanzeige bei der Polizei – das könnt ihr auch online machen.
Außerdem, so raten es die Experten, solltet ihr den Betrug zudem beim betroffenen Immobilien-Portal melden, um andere Wohnungssuchende vor denselben Betrügern zu schützen.