EZB: Geldpolitik muss in alle Länder und Sektoren durchdringen
Der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) hat das ablehnende Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum Staatsanleihekaufprogramm PSPP zur Kenntnis genommen, sieht sich dadurch aber nicht an der Fortsetzung seiner aktuellen Geldpolitik gehindert.
"Der Rat fühlt sich weiterhin verpflichtet, innerhalb seines Mandats alles Notwendige zu tun, damit die Inflation auf ein Niveau steigt, das mit seinem mittelfristigen Ziel im Einklang steht", heißt es in einer Erklärung. Auch werde er weiter dafür sorgen, dass seine Geldpolitik in alle Länder und Sektoren der Wirtschaft durchdringe. "Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Dezember 2018 entschieden, dass die EZB innerhalb ihres Preisstabilitätsmandats", heißt es in der Erklärung.
Der EuGH hatte im Dezember auf Voranfrage des Bundesverfassungsgerichts geurteilt, dass das PSPP im Einklang mit europäischem Recht stehe. Das Karlsruher Gericht wirft dem EuGH vor, bei dem Urteil methodische Fehler begangen zu haben und erkennt es deswegen nicht an. Es erwartet, dass die Bundesbank ihre Beteiligung am PSPP einstellt, wenn die EZB nicht innerhalb der nächsten drei Monate begründet, warum die von ihr beschlossenen billionenschweren Staatsanleihekäufe verhältnismäßig sind.
FRANKFURT (Dow Jones)
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