Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit: Bundesrat beschließt weitere Energiegesetze
Der Bundesrat hat die vor einer Woche vom Bundestag gebilligten erneuten Änderungen im Energierecht einstimmig beschlossen, mit denen die Energieversorgungssicherheit in Deutschland gewährleistet werden soll.
Sie sollen unter anderem zu einer weiteren Reduzierung des Gasverbrauchs in den kommenden Wintern führen. Der Gesetzesbeschluss enthält laut Bundesrat Änderungen am Energiesicherungsgesetz, dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, dem Energiewirtschaftsgesetz, dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz und dem LNG-Beschleunigungsgesetz sowie dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und dem Baugesetzbuch.
Ziel der Regelungen sei es insbesondere, die Rahmenbedingungen für die Nutzung von Biogas und Photovoltaik sowie von Flüssigerdgas-Anlagen zu verbessern, zur Beschleunigung des Stromnetzausbaus sowie zur Erhöhung der Transportkapazitäten des bestehenden Stromnetzes beizutragen, die Möglichkeiten zur Lastflexibilität industrieller Großverbraucher zu erweitern und die effektivere Auslastung der Offshore-Anbindungsleitungen zu erleichtern. Zudem sind laut den Angaben verfahrensrechtliche Erleichterungen bei Änderungen von Windenergieanlagen an Land und bei der unterjährigen Inbetriebnahme von Kraft-Wärme-Kopplungs-Projekten enthalten.
In der Länderkammer wurde allerdings auch Kritik am Agieren der Bundesregierung laut. So warf der schleswig-holsteinische Landeschef Daniel Günther (CDU) dem Bund mit Blick auf die jüngste Ministerpräsidentenkonferenz eine "mangelnde Bereitschaft" vor, mit den Ländern an einem Strang zu ziehen. Dies sei in dieser Krise nicht angemessen. Günther forderte "Klarheit über die Wirkungsweise der vorgesehenen Maßnahmen", die auch deshalb nötig seien, weil die Länder zum Teil eigene Programme auflegten. "Ich erwarte, dass der Bund jetzt schneller konkret wird."
Man sei schon "über der Zeit", sagte auch Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD). Nach dem Vorschlag der Experten zur Gaspreisbremse müssten Bund und Länder schnell beraten. "Das geht auch per Videokonferenz", sagte Schwesig. Bund und Länder müssten sich über die offenen Finanzfragen verständigen, und dabei müssten sich beide Seiten bewegen. Später am Tag wollte die Länderkammer auch noch die vom Bundestag ebenfalls vor einer Woche beschlossene Ermäßigung der Mehrwertsteuer auf Gas sowie die Steuerfreiheit für Sonderzahlungen bis 3.000 Euro billigen. Länderpolitiker kündigten im Plenum eine breite Zustimmung auch dazu an.
Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones)
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