Bund und Länder: Weitreichende Stillegung des öffentlichen Lebens
Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer haben sich am Montag auf eine weitreichende Stilllegung des öffentlichen Lebens geeinigt.
Beide Seiten verständigten sich auf ein gemeinsames Vorgehen zur Eindämmung der Corona-Krise, bei der eine Beschränkung der sozialen Kontakte im Vordergrund steht.
Zu den vereinbarten Maßnahmen zählen die Schließungen einer Vielzahl von Geschäften, von Kinos, Theatern, Museen, Schwimmbädern, Sportstätten und Bordellen.
Supermärkte und andere Läden für Versorgungsgüter bleiben hingegen offen. Auch sollen Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel von dem Verbot ausgenommen sein.
Verboten werden hingegen Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen und Synagogen. Das gleiche gilt für Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen.
Außerdem sollen neue Besuchsregelungen erlassen werden, um die Risikogruppe der Älteren und Kranken in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser für eine Infektion mit dem Coronavirus zu schützen.
Auch sollen Übernachtungsangebote im Inland nur noch zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden können dürfen.
Bundeskanzlerin Angela Merkel will die Öffentlichkeit zu Maßnahmen der Corona-Eindämmung um 18 Uhr unterrichten.
DJG/aat/kla
Von Andrea Thomas
BERLIN (Dow Jones)
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