Londoner Gericht weist Klage gegen harten Brexit ab
Gegner eines harten Brexit sind mit ihrem Versuch gescheitert, auch den von der Regierung geplanten Austritt aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) von einem Votum des Parlaments abhängig zu machen.
Die Richter am Londoner High Court wiesen am Freitag eine entsprechende Klage von Anhängern eines "weichen Brexit" ab, die Großbritannien die Vorteile des EU-Binnenmarkts erhalten wollten.
Der EWR ist eine vertiefte Freihandelszone, der neben den 28 EU-Ländern noch die Staaten Island, Norwegen und Liechtenstein angehören. Dort gelten weitgehend die Binnenmarktregeln der EU, das heißt, alle Mitglieder müssen den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Arbeitskräften zulassen.
Die Regierung interpretiert das Brexit-Votum der Bevölkerung im vergangenen Juni aber vor allem als ein Votum gegen die unkontrollierte Einwanderung von EU-Bürgern. Sie argumentiert deshalb, dass Großbritannien mit dem anvisierten Austritt aus der EU "automatisch" auch den EWR verlässt. Stattdessen setzt sie auf ein neues Freihandelsabkommen mit Brüssel.
Das Oberste Gericht hatte im Januar entschieden, dass die Regierung die Verhandlungen mit Brüssel über einen EU-Austritt nur mit Zustimmung des Parlaments in London einleiten darf. Das Unterhaus debattiert derzeit über ein entsprechendes Brexit-Gesetz der Regierung, ab 20. Februar befasst sich dann das Oberhaus mit dem Text. Spätestens Ende März will Premierministerin Theresa May in Brüssel den britischen Austrittswunsch erklären.
Die Klage vor dem High Court eingebracht hatte neben dem Brexit-Gegner Peter Wilding auch der Brexit-Lobbyist Adrian Yalland. Er habe zwar für den Austritt aus der EU gestimmt, nicht aber für ein Ende der EWR-Mitgliedschaft, sagte Yalland. "Brexit gibt uns unser Land zurück, ein harter Brexit aber droht es zu zerbrechen", fügte er mit Verweis auf das Risiko, dass Schottland nun nach Unabhängigkeit anstreben könnte, hinzu.
DJG/apo
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