Börse Frankfurt-News: Börse von A bis Z: B wie Bezugsrecht
FRANKFURT (DEUTSCHE-BOERSE AG) - Möchte ein Unternehmen durch die Aufnahme neuer Aktien Kapital aufnehmen, wie jetzt TAG Immobilien, Nordex und SFC Energy, haben die bisherigen Aktionär*innen das Recht auf neue Aktien, weil sich ihr Anteil am Unternehmen verwässert. Sie bekommen Bezugsrechte zum Kauf der neuen Aktien. Wer sein Bezugsrecht nicht ausüben möchte, kann es verkaufen. Dabei sind einige Besonderheiten zu beachten.
Zwei Handelsplätze: Die Bezugsrechte können auf Xetra und dem Frankfurter Parkett bis zu zehn Tage lang gehandelt werden. Mindestordergröße auf Xetra ist 1 Stück, auf dem Parkett kann es auch ein Bruchteil davon sein.
Es gelten alle Ordertypen und Orderrestriktionen des Handels. Der fortlaufende Handel wird vom ersten bis zum vorletzten Tag angeboten.
Sonderfall vorletzer und letzter Handelstag
Am Ende des vorletzten Handelstages werden alle offenen Orders sowohl auf Xetra als auch im Orderbuch des Spezialisten auf dem Parkett gelöscht. Sie müssen am letzten Handelstag bei Bedarf neu eingestellt werden.
Der letzte Handelstag endet auf Xetra mit einer Schlussauktion ab 11:45 Uhr und auf dem Parkett mit mindestens einer speziellen Auktion ab 12 Uhr. Je nach Markt- und Orderlage kann die Geschäftsführung der Börse aber auch festlegen, dass am letzten Handelstag mehrere spezielle Auktionen im Parketthandel durchgeführt werden können.
Wissen: Bezugsrechte an der Börse handeln bietet boerse-frankfurt.de/boerseaz
Rundschreiben mit Details zu den einzelnen Bezugsrechten auf xetra.com unter News > Rundschreiben
(Für den Inhalt der Kolumne ist allein Deutsche Börse AG verantwortlich. Die Beiträge sind keine Aufforderung zum Kauf und Verkauf von Wertpapieren oder anderen Vermögenswerten.)