Börse Frankfurt-News: AirBnB-Aktien sofort in Frankfurt handelbar
FRANKFURT (DEUTSCHE-BOERSE AG) - Wenn der Miet- und Mitwohnvermittler AirBnB am Donnerstag an die New Yorker Börse geht, können Anleger die Aktie zeitgleich auf dem Frankfurter Parkett handeln. Eine sofortige Einbeziehung macht dies möglich.
10. Dezember 2020. FRANKFURT (Börse Frankfurt). Mit dem Börsengang des US-Mietraumvermittlers AirBnB (ISIN US0090661010) deutet sich eine große Platzierung an. Gezeichnet werden können die Aktien nach mehreren Anhebungen zu 56 bis 60 US-Dollar, das entspricht einer Marktbewertung von ca. 42 Milliarden US-Dollar in der Spitze. Nicht ungewöhnlich in den USA: Es werden zwei unterschiedliche Aktienklassen angeboten, die sich in den Stimmrechten unterscheiden.
Handelsstart kann länger dauern
Vor Handelsstart wird die Nasdaq die Aktien zulassen, vermutlich am Mittwoch. Ebenfalls Mittwoch wird sehr wahrscheinlich der Emissionspreis vom Unternehmen veröffentlicht. Handelsstart mit erster Preisfeststellung ist vermutlich am Donnerstag ab 14:30 Uhr deutscher Zeit
Voraussetzung ist natürlich, dass der Handelsstart klappt und es in den USA zu einer Preisfeststellung kommt. Das kann übrigens deutlich länger dauern als hierzulande, da an den US-Börsen ein anderes Verfahren beim Börsengang für die Preisermittlung angewandt wird. Beim chinesischen Internetunternehmen Alibaba dauerte es über zwei Stunden, bis der erste Preis gefunden war. Auch der Facebook-Börsengang war turbulent und Snap benötigte 2017 rund eine Stunde. An der Frankfurter Börse wird der erste Preis in der Regel nach 15 Minuten festgestellt.
Sofort im Handel auf dem Frankfurter Parkett
Unabhängig davon, wie man die Renditechancen eines Investments in AirBnB-Aktien einschätzt und ob man an die Wachstumsgeschichte der Sharing-Ökonomie glaubt - eines ist auf jeden Fall bemerkenswert: Hiesige Anleger können direkt im Anschluss an den IPO an der Nasdaq die Aktien auf dem Frankfurter Parkett handeln.
Viele ausländische Aktien im Angebot
Von den 10.500 Unternehmen, deren Anteile an der Frankfurter Börse gehandelt werden, haben nur knapp 1.000 in Frankfurt ihren Heimatmarkt, die übrigen sind ausländische Werte. Als Heimatmarkt wird die Börse bezeichnet, an der ein Unternehmen das Erstlisting hat. Dort ist es in der Regel an die Börse gegangen und deren Transparenzregeln erfüllt es auch. Normalerweise ist das gehandelte Volumen einer Aktie am Heimatmarkt am größten, dort wird also der Referenzpreis gestellt, an dem sich die anderen Börsen orientieren.
Die weiteren knapp 10.000 Werte an der Börse Frankfurt haben ihre Erstnotiz an einer anderen Börse und sind von Spezialisten in den Frankfurter Handel einbezogen worden. Diese Aktien werden im Quotation Board geführt, das keine weiteren Transparenzpflichten mit sich bringt.
Die Bandbreite der einbezogenen Unternehmen ist groß und reicht von US-Bluechips wie General Motors hin zu kleinen taiwanesischen Technologiewerten. Können die Originalaktien nicht im Ausland gehandelt werden, wie das zum Beispiel bei russischen Aktien der Fall ist, werden stattdessen häufig Austauschscheine, so genannte DRs für Depository Receipts, angeboten, die für eine hinterlegte Aktie stehen. Einige wenige Unternehmen haben ein duales Listing, wie z.B. Fiat.
von: Edda Vogt, 9. Dezember 2020, © Deutsche Börse AG
(Für den Inhalt der Kolumne ist allein Deutsche Börse AG verantwortlich. Die Beiträge sind keine Aufforderung zum Kauf und Verkauf von Wertpapieren oder anderen Vermögenswerten.)