EZB startet Konsultation zu Optionen und Wahlrechten in Bankenaufsicht
Die Europäische Zentralbank (EZB) will die Ausübung von Optionen und Wahlrechten in der Bankenaufsicht aktualisieren und konsultiert hierzu die Banken.
Ziel ist es, die seit der ersten Formulierung dieser Aufsichtsgrundsätze 2016 eingetretenen Gesetzesänderungen zu berücksichtigen und eine größere Transparenz bei der Anwendung dieser Praktiken durch nationale Aufsichtsbehörden herzustellen. Die EZB macht außerdem einige Änderungsvorschläge, die sich aus den Erfahrungen der Aufsichtspraxis ergeben.
Die geplanten Änderungen beziehen sich laut EZB unter anderem auf Liquiditätsanforderungen, auf die Genehmigung von Anträgen zur Reduzierung der Eigenkapitalanforderungen, auf bestimmte Posten bei der Berechnung der ungewichteten Eigenkapitalquote (Leverage Ratio) sowie auf die Behandlung großer Exponierungen innerhalb von Bankengruppen.
Die EZB überwacht die wichtigsten und größten Banken des Euroraums, für die anderen Institute sind die nationalen Aufsichtsbehörden zuständig. Die nationalen Behörden sollen auf die kleineren Banken mehr oder weniger die gleichen Regeln wie die EZB bei den großen anwenden. Vor allem will die EZB aber dafür sorgen, dass die nationalen Behörden die existierenden Regeln einheitlich anwenden.
Nachfrage der Banken nach EZB-Liquidität wenig verändert
Die Nachfrage der Banken des Euroraums nach Liquidität der Europäischen Zentralbank (EZB) hat sich beim einwöchigen Hauptrefinanzierungsgeschäft wenig geändert. Wie die EZB mitteilte, wurden 0,085 Milliarden Euro nach 0,091 Milliarden in der Vorwoche zum Festzinssatz von 0 Prozent zugeteilt. Die Gebote von 3 (Vorwoche: 6) Instituten wurden voll bedient. Die Banken des Euroraums besorgten sich damit 0,006 Milliarden Euro weniger EZB-Liquidität. Das neue Geschäft wird am 30. Juni valutiert und ist am 7. Juli fällig.
FRANKFURT (Dow Jones)
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